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Ab jetzt gelten die Änderungen der DIN EN 131

von am 12. Januar, 2018

Seit dem 1. Januar dürfen Hersteller wie die Günzburger Steigtechnik Leitern nur noch nach der überarbeiteten, neuen Norm DIN EN 131-1 ausliefern. Ab einer Länge von über drei Metern müssen Anlegeleitern dann eine größere Standbreite aufweisen, beispielsweise durch Quertraversen oder eine konische Bauweise. 

Von dem Umstellungsprozess sind auch aufgesetzte Schiebeleiterteile von dreiteiligen Mehrzweckleitern betroffen. Sind diese Schiebeleiterteile länger als drei Meter, dürfen sie gemäß der neuen DIN EN 131-1 nur von der Leiter trennbar sein, wenn sie die neuen Anforderungen der größeren Standbreite für Anlegeleitern erfüllen.

„Durch die strengeren Vorschriften erhöht sich die Stand- und Rutschsicherheit, unsere Anlegeleitern sind damit also noch sicherer. Wir helfen Arbeitgebern, Sicherheitskräften und -beauftragten sowie den Anwendern dabei, kostengünstig ein einheitliches Sicherheitsniveau bei ihren Leitern zu gewährleisten“, erklärt Ferdinand Munk, Geschäftsführer der Günzburger Steigtechnik GmbH.

In Bezug auf Leitern, die noch nach alter Norm produziert wurden, rät Arbeitssicherheitsexperte Thomas Jacob von der DGUV: „Diese Leitern müssen nicht aus dem Verkehr gezogen werden, vielmehr wird eine Nachrüstung mit einer Traverse – je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung – empfohlen. Auf fester, waagerechter Unterlage bietet diese Leiterfußverbreiterung eine größere Standsicherheit gegen das seitliche Umkippen.“

Für alle relevanten Leitern bietet die Günzburger Steigtechnik deshalb die passende Lösung nach DIN EN 131-1, entweder als Standardtraverse, als „nivello“- oder als „roll-bar“-Traverse. „Im neuen Steigtechnik-Ratgeber 2018 haben wir die Nachrüsttraversen übersichtlich zusammengefasst“, erklärt Munk.

Links:

www.steigtechnik.de/normenservice

Anlegeleitern nach der neuen Norm können bereits seit Jahresbeginn 2017 bei diesem Hersteller bestellt werden. Bild: Günzburger Steigtechnik

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