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Angaben nach MaStRV im Vorfeld prüfen

von am 27. Februar, 2019

Seit dem 31. Januar 2019 steht nun, nach einer mehr als einjährigen Verzögerung, das neue Webportal zur Meldung an das Marktstammdatenregister (MaStRV) allen Akteuren am Energiemarkt verbindlich zur Verfügung. Dieses sorgte bereits nach seiner Verabschiedung im Parlament branchenübergreifend für Verunsicherung – und daran hat sich kaum etwas verändert. Energierechtsexperten raten deshalb: Unternehmen sollten nicht voreilig Informationen über ihre Erzeugungs- und Verteilungsstrukturen an das Register melden, sondern die Energieversorgungskonstellation im Vorfeld sehr genau prüfen.

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Rechtsanwalt Sebastian Igel, Vorstand der Energie-Admin AG, warnt vor möglichen Nachzahlungen in Bezug auf die EEG-Umlage: „Das sind schnell sechsstellige Beträge.“ Bild: Energie-Admin

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