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Augen auf beim Einsatz von Fremdpersonal

von am 13. Juli, 2017

In vielen Firmen ist der Einsatz von Fremdpersonal nicht mehr wegzudenken. So gewinnen Unternehmen Flexibilität und reduzieren Fixkosten. Das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) macht das Thema jetzt aber zur Chefsache. Zum einen erschwert das neue AÜG den Einsatz von Leiharbeitern. Zum anderen erhöht es die Gefahr von Scheinselbstständigkeit. Firmen sollten bestehende Verträge deshalb kritisch prüfen und neue mit Weitblick ausgestalten.

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Rebekka De Conno ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz und Partner mbB in Mönchengladbach. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der rechtlichen Beratung von Unternehmen im Bereich Arbeitsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz. Bild: WWS

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