Anzeige

Branchenregel DGUV Schiffbau

von am 28. Januar, 2019

Beim Bau eines Ozeanriesen sind mehrere Tausend Beschäftigte gleichzeitig auf einer Werft tätig. Wie sie sicher und gesund arbeiten können, zeigt die neue Branchenregel DGUV 109-603 „Schiffbau“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Montagen in großer Höhe, Arbeiten in engen Räumen, der Transport riesiger Bauteile, Kontakt zu Gefahrstoffen und ein hoher Lärmpegel – das Potenzial für Unfälle und Berufskrankheiten bei der Arbeit auf einem Werftgelände ist groß. Wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen sind deshalb unerlässlich. Dabei müssen stetig wechselnde Arbeitsbedingungen sowie die umfangreiche Beteiligung von Fremdfirmen und Zulieferern berücksichtigt werden.

„Der Wechsel von Personal und Arbeitsplätzen sowie unterschiedliche Gefährdungen erfordern eine frühzeitige und sorgfältige Koordination der Arbeiten und der damit verbundenen Arbeitsschutzmaßnahmen“, erläutert Dipl.-Ing. Carsten Thoms, Fachreferent Schiffbau im Fachbereich Holz und Metall der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Für einen hohen Praxisbezug der Branchenregel „Schiffbau“ haben Fachleute der Berufsgenossenschaft Holz und Metall intensiv mit Sicherheitsfachkräften verschiedener Werften zusammengearbeitet. Ebenso wurden Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände der Schiffbauindustrie einbezogen. Die 128 Seiten umfassende Broschüre kann online angefordert oder heruntergeladen werden.

Links:

www.dguv.de

Die Branchenregeln der DGUV setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug. Bild: von Oertzen

Artikel per E-Mail versenden