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Fiskus sponsert Gesundheit von Mitarbeitern

von am 24. Januar, 2019

Torsten Lambertz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, erklärt, welche Fallstricke lauern

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Die Übernahme oder Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen – beispielsweise von Fitnessstudios oder Sportvereinen – ist immer steuer- und sozialversicherungspflichtig, erklärt Torsten Lambertz. Bild: Stephanie Hofschlaeger, Pixelio.de

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