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Fit für Steigtechnik

von am 17. Januar, 2019

Im März startet die Günzburger Steigtechnik die neue Runde ihrer Tagesseminare „Ausbildung für zur Prüfung befähigte Personen für Leitern und Tritte, Klein- und Fahrgerüste“. Besonderer Fokus liegt dabei auch auf den Normenänderungen bezüglich DIN EN 131-1/-2/-3 sowie der Neufassung der TRBS 2121 Teil 1 und Teil 2.

Wesentliche Bestandteile der Fortbildung sind die überarbeiteten Normteile der DIN EN 131. Seit 1. Januar 2018 müssen DIN EN 131-1 und DIN EN 131-2 von den Herstellern berücksichtigt werden. Wichtigste Änderung in der DIN EN 131-1: Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern müssen eine größere Standbreite aufweisen, beispielsweise durch Quertraversen oder eine konische Bauweise. Betroffen sind auch aufgesetzte Schiebeleiterteile von dreiteiligen Mehrzweckleitern.

Thema in den Seminaren der Günzburger Steigtechnik ist auch die DIN EN 131-2, die unterschiedliche Prüfgrundlagen für Leitern für den beruflichen (professional) und den nicht-beruflichen Gebrauch (non-professional) beinhaltet. Die Referenten zeigen auf, was in Abhängigkeit von der jeweiligen Leiterklasse aufgrund neuer Normprüfungen durch die Hersteller zu beachten ist, und welche Auswirkungen diese Änderungen auf die Anwender haben.

Auch die seit Juli 2018 von den Herstellern anzuwendende DIN EN 131-3 für die Kennzeichnungen an den Leitern und die Inhalte der Gebrauchsanweisungen werden in den Seminaren erläutert.

In den Seminarinhalten enthalten sind bereits die Änderungen der Technischen Regeln für die Betriebssicherheit, die seit Anfang 2019 gelten. Die TRBS Teil 1 für Gerüste wurden demnach überarbeitet und in die TRBS 2121 Teil 2 für Leitern wurden verschärfte Anforderungen aufgenommen. Nutzt man demnach Leitern als Arbeitsplatz, dürfen neben den Standplattformen nur noch Stufen anstatt Sprossen als Standflächen genutzt werden.

Darüber hinaus klären erfahrene Referenten wichtige Fragen, wie zum Beispiel: Darf eine Stehleiter gekürzt werden? Wie hoch darf ein Rollgerüst sein, das im Freien benutzt wird?

Dabei folgen die Lösungen den aktuellen Richtlinien wie zum Beispiel Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättv), Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.8 Verkehrswege), DGUV Regelwerk, DGUV Vorschriften und DGUV Informationen, insbesondere 208-016, 208-032 und 201-011.

Links:

www.steigtechnik.de/seminare

Das Seminar schließt mit einem entsprechenden Zertifikat ab. Bild: Günzburger Steigtechnik

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