Folgeschäden bei Auffangwannen verhindern
Alle Unternehmen, die Auffangwannen verwenden sind verpflichtet, diese in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten – egal, ob es sich um Auffangwannen aus Stahl oder Kunststoff handelt.
Die Verpflichtung für die Firmen ergibt sich einerseits aus der Arbeitsstättenverordnung und andererseits aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für Letzteres hat der Gesetzgeber am 30.04.2019 zahlreiche Änderungen veranlasst, die am 08.05.2019 in Kraft getreten sind.
Denios, Spezialist für betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz und ein Anbieter von Auffangwannen, nimmt diese Änderungen zum Anlass, die sachgerechte Handhabung von Auffangwannen in Erinnerung zu rufen.
Dies ist insofern von Bedeutung, da eine wesentliche Anforderung der BetrSichV darin besteht, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen einer regelmäßigen Kontrolle ihrer Funktionsfähigkeit zu unterziehen und festgestellte Mängel umgehend zu beseitigen.
Damit eine Auffangwanne ihre Funktion ordnungsgemäß erfüllen kann, müssen Konstruktion und Bauart dem gewünschten Einsatzzweck entsprechen. Auch bei der Aufstellung und Wartung gibt es einiges zu beachten, um Folgeschäden zu vermeiden. Dabei kommt es maßgeblich darauf an, aus welchem Material eine Auffangwanne gefertigt ist.
Für Stahlwannen mit einem Rauminhalt bis 1.000 Litern regelt die Stahlwannen-Richtlinie (StawaR) mit spezifischen Angaben, wie mit der sachgemäßen Aufstellung und Wartung umzugehen ist. Auffangwannen aus Kunststoff gelten in Deutschland als ungeregeltes Bauprodukt. Bei Denios verfügen sie über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Institut für Bautechnik (DIBt). Dort sind Bestimmungen zu Aufstellung und Wartung definiert.
In vielen Fällen treten Beschädigungen als Folge unsachgemäßer Handhabung auf. Dabei können bereits bei Aufstellung der Auffangwanne einige Maßnahmen ergriffen werden, damit das Produkt lange zuverlässig Dienste leistet.
Beispielsweise sollten Auffangwannen so aufgestellt werden, dass sie kein Niederschlagswasser aufnehmen können. Zudem sollte die Wanne nur auf ebenen und festen Flächen stehen und keinen manuellen Beschädigungen ausgesetzt werden.
Die vorgeschriebene Traglast sollte nicht überschritten und gegebenenfalls mit einem gut sichtbaren Hinweis kenntlich gemacht werden. Empfehlenswert ist es auch, die Gebinde so zu lagern, dass die Auffangwanne jederzeit gut einsehbar ist und eine Leckage leicht erkannt werden kann.
Sollte die Funktionsfähigkeit bei einer Kunststoff-Auffangwanne nicht mehr gegeben sein, ist diese sofort nach Vorgabe des DIBt auszusondern. Bei Stahlwannen sieht es anders aus: diese dürfen nach beeinträchtigter Funktionsfähigkeit grundsätzlich wieder instandgesetzt werden. Allerdings müssen diese dann wieder einer erneuten Dichtigkeitsprüfung durch den Hersteller oder Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz gemäß §62 AwSV unterzogen werden.
Links:
www.denios.de/fachwissen/safety-at-work/
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