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Gesetzliche Auflagen bei der Gefahrstofflagerung erfüllen

von am 26. Juni, 2018

Für viele Arbeiten in der Landwirtschaft, im Forst, am Bau oder bei kommunalen Aufgaben sind Chemikalien, Pflanzenschutzmittel oder Schmierstoffe notwendig. Die Gesetzgebung stuft aber solche Stoffe immer häufiger als umwelt- oder wassergefährdend ein. Bei der Lagerung und Verwendung gelten deshalb besondere Auflagen.

Um den Zusatzaufwand klein zu halten, bietet der Cemo für solche Stoffe anpassbare Schränke an. Die Schutzwirkung und die Raumaufteilung lassen sich den Anforderungen von Chemikalien und Gebindegrößen anpassen. Eine integrierte Auffangwanne verhindert im Schadensfall ein Austreten von Flüssigkeiten.

So ist der neue Umweltschrank 15/20 nach StawaR zugelassen und wahlweise mit Flügel- oder platzsparenden, auf Rollen gelagerten Schiebetüren ausgestattet. Alle Lagerebenen bestehen aus herausziehbaren Auffangwannen mit Sperrsicherung, d.h. es kann immer nur ein Auszug ausgefahren werden.

Die Bodenwanne kann jedoch mit herausgezogen werden, um Verschütten beim Abfüllen aufzufangen. Je nach Modell können bei 132 x 80 x 200 cm (B x T x H) Schrankmaß auf 3 bzw. 4 Rosten in jeder Ebene bis zu 200 Kilogramm eingelagert werden. Selbst 60-l-Fässer finden darin Platz.

Chemisch beständig und modular an den Bedarf anpassbar ist auch der neue PE-Chemikalienschrank der, werkzeuglos aufgebaut, auch mobil einsetzbar ist. Die Grundeinheiten mit 46 cm Breite, 56 cm Tiefe und 91,5 cm Höhe lassen sich über Verbinder individuell zusammensetzen. Die Türen sind wahlweise rechts oder links angeschlagen, Laschen für ein Vorhängeschloss sind vorhanden.

Zwei Fachböden und eine integrierte Auffangwanne mit je 12 l Fassungsvermögen pro Einheit unterteilen den Innenraum.

Links:

www.cemo.de

Als Zubehör gibt es für den Umweltschrank 15/20 drei Fassauflagen pro Ebene und säure- und laugenbeständige 40-l-PE-Einsatzwannen. Bild: Cemo

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