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Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

von am 4. Mai, 2018

75 Milliarden Euro mussten deutsche Arbeitgeber 2016 für die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter zahlen, so die Schätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Zwar ist die Zahl der Arbeitsunfälle gesunken, doch die Zahl der gemeldeten Fälle von Berufskrankheiten steigt. Matthias Schenk von der Nürnberger Versicherung fasst mögliche Maßnahmen für eine gesunde Belegschaft zusammen.

Laut der Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DKUV) ist das Risiko, am Arbeitsplatz einen Unfall zu erleiden, 2016 um 0,4 Prozent gesunken. Alarmierend ist allerdings die steigende Zahl der berufsbezogenen Krankheiten: Hier mussten die Versicherungen 2016 80.029 Fälle bearbeiten, das ist ein Anstieg um 5,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Gefährdungsbeurteilung im Betrieb

Um einer solchen Entwicklung im eigenen Unternehmen vorzubeugen, können Arbeitgeber mit einigen Vorkehrungen für eine gesunde Belegschaft sorgen. Dazu sind sie laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sogar verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist die Durchführung einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung.

„Hilfe bei der Erstellung finden Arbeitgeber übrigens bei den Aufsichtsbehörden der Länder, beispielsweise bei den Gewerbeaufsichtsämtern oder Landesämtern für Arbeitsschutz“, so Schenk. Erkennt der Chef ein mögliches Risiko, hat er die Aufgabe, dagegen eine Schutzmaßnahme zu ergreifen.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss seine Einschätzung, die eingeleiteten Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Überprüfung schriftlich dokumentieren. „Hält er sich nicht an diese Vorgaben, kann die Aufsichtsbehörde im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass die betroffene Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden darf oder Anlagen stillstehen müssen“, warnt der Referent der Nürnberger Versicherung.

Wirksame Schutzmaßnahmen

Gefährdungen und geeignete Gegenmaßnahmen sind natürlich von Branche zu Branche unterschiedlich: Während auf dem Bau Abstürze und Unfälle mit Maschinen zu den Schwerpunkten zählen, waren beispielsweise in der Lebensmittelindustrie 2016 30 Prozent aller Arbeitsunfälle Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle.

Während im ersten Fall spezielle Sicherungen durch Kamera-Monitor-Systeme für Baumaschinen oder Montage-Schutzgeländer nötig sind, müssen im zweiten eher allgemeine Maßnahmen gegen die Verschmutzung oder den Verschleiß von Fußböden ergriffen werden.

Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen wie zum Beispiel Chemikalien gilt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die strenge Anforderungen an den Arbeitgeber stellt. „Branchenspezifische Tipps rund um den Arbeitsschutz gibt es bei allen Berufsverbänden und Kammern“, ergänzt Schenk.

Volkskrankheit: Rücken

Muskel-Skelett-Erkrankungen verursachen fast jeden vierten Ausfalltag aufgrund von Arbeitsunfähigkeit in Deutschland, wie der Forschungsbericht „Berufskrankheiten durch mechanische Einwirkungen“ der Baua 2016 ergab. Dies entspricht rund 13 Milliarden Euro Produktionsausfallkosten in den betroffenen Betrieben. Den Löwenanteil machen Erkrankungen des Rückens (insbesondere Rückenschmerzen) aus.

Betroffen sind meist Arbeitnehmer in Bau und Handwerk sowie in Dienstleistungs- und Büroberufen. Denn dauerhafte körperliche (Fehl-)Belastungen wie Heben und Tragen von schweren Lasten oder Dauersitzen und -stehen können gravierende gesundheitliche Auswirkungen haben.

„Bei allen physischen Tätigkeiten ist es daher wichtig, auf einen Ausgleich zu achten, damit nicht immer die gleichen Muskeln oder Knochen belastet werden“, erläutert Schenk. Wer lange stehen muss, wie zum Beispiel Friseure, sollte auch die Möglichkeit haben, sich ab und an hinzusetzen.

Arbeitsorganisation und Prävention

Schon durch einfache Maßnahmen können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter und ihren Betrieb vor den Folgen berufsbezogener Gefährdungen und Belastungen schützen. Insbesondere die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes und eine flexible Organisation der Tätigkeit tragen viel zu gesunden Arbeitsbedingungen bei.

Die Vermeidung von Lärm, die Verbesserung der Beleuchtung sowie des Raumklimas können Belastungen durch die Umgebung verringern. Aber auch zu lange Beschäftigungszeiten fördern das Unfallrisiko, gefährden die Gesundheit und führen zu einer Abnahme der Leistungsfähigkeit. Die Lösung: regelmäßige Pausen und flexible Arbeitszeiten.

Mitarbeiterausfall: Folgen absichern, Chancen nutzen

Egal ob Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Fällt ein Arbeitnehmer aus, ist der Ablauf im Betrieb gestört. Die Aufgaben des Erkrankten müssen andere übernehmen, zusätzliches Personal wird benötigt. Im schlimmsten Fall kommt es zu verzögerten Lieferterminen oder geplatzten Aufträgen.

„Die Auswirkungen können vor allem für kleine Betriebe eine enorme finanzielle Belastung bedeuten“, weiß der Referent. Zum Schutz von Mitarbeitern und Betrieb ist für den Ernstfall auch eine wirksame Absicherung wichtig.

Die kombinierte Gruppen-Unfallversicherung der Nürnberger umfasst beispielsweise Fremd- und Eigenversicherung. Im Schadenfall zahlt sie den Angestellten ein Krankenhaustagegeld, hohe Leistungen bei Invalidität oder eine Unfallrente. Arbeitgebern ersetzt sie hingegen etwa die Kosten für Suche und Einarbeitung einer Ersatzkraft. Besonderer Pluspunkt für Mitarbeiter: Eine Gesundheitsprüfung entfällt.

Links:

www.nuernberger.de

„Welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber in Bezug auf den Arbeitsschutz haben, regelt das Arbeitsschutzgesetz“, erklärt Schenk. Bild: Nürnberger Versicherung

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