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Immobilien und Gebäudetechnik winterfest machen

von am 7. November, 2017

Eigentümer sowie Haus- und Wohnungsverwaltungen, die ihre Immobilie noch nicht winterfest gemacht hat, sollten sich sputen. Denn Frost, Hagel, Sturm und Schnee setzen den Gebäuden ordentlich zu.

„Oberste Priorität sollten jetzt die Heizungsanlage sowie die Heizkörper haben. Außerdem müssen Wasserleitungen gegen Frostschäden geschützt werden. Obligatorisch sind auch die Überprüfung der Fassade inklusive Fenster und Türen sowie eine Inspektion des Daches“, fasst Stefan Kerkow, Techniker bei der Niederberger Berlin GmbH & Co. KG, zusammen und rät zur Eile, damit Immobilien samt ihrer Gebäudetechnik nicht der nasskalten Witterung zum Opfer fallen. „Im schlimmsten Fall führt Frost zu geplatzten Heizungsrohren, Wärmepumpen und Heizkörpern sowie gesprengten Wasserleitungen.“

Grundsätzlich sollten Heizelemente, Thermostatventile sowie elektrische Bau- und Regelteile an Heizungs- und Lüftungsanlagen auf ihre Funktion hin überprüft werden. Dazu gehört es auch, Heizregister in der RLT zu reinigen, das Heizungssystem zu warten und umweltfreundlich einzustellen. Denn eine optimierte Heizkurve spart Energiekosten und Geldbeutel zugleich.

Was im Kleinen für Betreiber von Heizungsanlagen im Eigenheim gilt, das gilt auch bei raumlufttechnischen Anlagen, wie sie etwa in Öffentlichen Gebäuden verbaut sind. Auch sie müssen vor Beginn der Heizperiode einer Funktionsprüfung der Frostschutzanlage unterzogen werden.

„Zudem empfehlen wir die Inspektion der Heizungsanlage, sowie einen Lüftungs-Check, bei der der Energiebedarf der RLT-Anlage ermittelt und bewertet sowie die energetische Effizienz der eingesetzten Leistung bewertet werden“, erläutert Stefan Kerkow.

Analog dazu müssen die Kühltürme von RLT-Kälteanlagen im Herbst winterfest gemacht werden oder die Anlage komplett außer Betrieb genommen und das Wasser abgelassen werden.

Links:

www.niederberger-gruppe.de 

Auch Solarthermieanlagen müssen jetzt winterfest gemacht werden und unter anderem auf die Frostschutzmittelmenge, das Mischungsverhältnis und den Druck hin überprüft werden, damit keine Frostschäden entstehen. Bild: Niederberger

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