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Sicherheit bei elektrischen Anlagen

von am 17. Oktober, 2018

Für den Betrieb und die Arbeiten an elektrischen Anlagen ist durch den Betreiber ein elektrisch fachkundiger Anlagenverantwortlicher zu benennen. Dieser wird nach DIN VDE 0105-100 als eine Elektrofachkraft definiert, die die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb einer elektrischen Anlage trägt. Kann ein Betrieb keinen internen Anlagenverantwortlichen stellen, besteht die Möglichkeit, eine Fachfirma zu beauftragen und die Anlagenverantwortung an eine externe Elektrofachkraft zu übertragen.

„Genau an dieser Stelle kommen wir ins Spiel“, erklärt Markus Flaßhoff, technischer Leiter der Wisag Elektrotechnik. „Unsere Mitarbeiter haben die erforderlichen Qualifikationen, verfügen über umfassende Erfahrungen zum Betrieb elektrischer Anlagen und kennen die entsprechenden Vorschriften und Normen im Detail.“

„Indem wir die Anlagenverantwortung übernehmen, stellen wir die rechtssichere Umsetzung der Anforderungen aus der DIN VDE 0105-100 sicher“, so Flaßhoff. „Diese Gewissheit stellt für unsere Kunden natürlich eine enorme Erleichterung dar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass wir auf Wunsch die gesamte Anlage im Rahmen eines Wartungsvertrags betreuen und unser Fachpersonal auch anfallende, notwendige Schalthandlungen vornimmt.“

Links:

www.wisag.de

Der Anlagenverantwortliche muss nicht dauerhaft vor Ort sein. Seine Aufgabe ist es, den Betriebszustand der Anlagen unter Einhaltung der Normen und Vorschriften zu beurteilen. Bild: Wisag

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