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Spannungsfeld mobile interne Kommunikation

von am 26. Juni, 2018

Die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, abgekürzt DSGVO, die seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist, vereinheitlicht die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen – und das EU-weit. Damit sollen zum einen personenbezogene Daten geschützt, zum anderen ein freier Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sichergestellt werden. Für viele Firmen ist die Umsetzung allerdings immer noch mit vielen Problemen verbunden, beispielsweise beim Thema mobile interne Kommunikation. Wie sich hier alle Anforderungen der DSGVO erfüllen lassen, zeigt das Beispiel Mann+Hummel.

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Den oben genannten Artikel finden Sie dort auf Seite 9.

Links:

www.beekeeper.io/de/DSGVO

www.mann-hummel.com

Auch die mobile interne Kommunikation muss den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) gerecht werden. Anwendungen, die im Privatbereich eingesetzt werden, wie zum Beispiel WhatsApp, gehen hier nicht. Bild: Beekeeper

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