Anzeige

5 vor 12 für metallverarbeitende Betriebe

von am 30. November, 2018

Am 31.12.2018 endet die Übergangsfrist zur Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwerts (ASGW) für alveolengängige Stäube. Spätestens dann müssen Unternehmen den „neuen“ a-Staubgrenzwert einhalten. Doch wie ist die Situation in den Betrieben tatsächlich? Was droht bei Nichteinhaltung? Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden?

Na, neugierig geworden? Kein Problem! Wenn Sie Interesse haben, die aktuelle Ausgabe zu lesen, fordern Sie diese kostenfrei und unverbindlich zum Probelesen an oder stöbern Sie doch ganz einfach und bequem in der Onlineversion.

Den oben genannten Artikel finden Sie dort auf Seite 11.

Links:

www.teka.eu

Simon Telöken und Uwe Heinz, Geschäftsführer und Vertriebsleiter von Teka Absaug- und Entsorgungstechnologie, warnen: „Im schlimmsten Fall kann das Arbeiten an einer Anlage untersagt werden. So weit sollte man es aber nicht kommen lassen.“ Bild: Teka

    Kostenloses Exemplar anfordern


    Wir schicken Ihnen gerne den ganzen Artikel kostenfrei und unverbindlich zu.

    Ihr Name (erforderlich):

    Ihre Firma:

    Ihre Straße und Hausnummer (erforderlich):

    Ihre Postleitzahl (erforderlich):

    Ihre Stadt (erforderlich):

    Ihre E-Mail-Adresse (erforderlich):

    Ihre Telefonnummer:

    Ihre Telefaxnummer:

    captcha

    Bitte geben Sie die Zeichen ein:

    Artikel per E-Mail versenden