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Arbeitsmittel leiden unter den Klimaextremen

von am 20. August, 2021

VTH rät: Hydraulik-Schlauchleitungen jetzt lieber einmal mehr als üblich prüfen

Hydraulik-Schlauchleitungen sind im Betrieb vielen Einflüssen ausgesetzt, die zu einer Reihe von Gefährdungen führen können. Zu diesen gehören das Verspritzen von Hydraulikflüssigkeit unter hohem Druck infolge von Undichtheit, Beschädigung oder Abriss der Leitung bzw. aufgrund einer Demontage von Komponenten unter Druck sowie peitschende und schlagende Leitungen bei Druckimpulsen, Gefahrstoffwirkungen der Hydraulikflüssigkeiten und Brandgefahr bei deren Austritt.

Deshalb schreibt der Gesetzgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz vor, sie vor der erstmaligen Nutzung und danach in festgelegten Zeitabständen wiederkehrend zu prüfen. Eine Prüfung sollte in besonderen Situationen auch außerhalb der Prüffristen erfolgen. Darauf macht der VTH Verband Technischer Handel e.V. aufmerksam. Veranlassung zu außerordentlichen Überprüfungen von Hydraulik-Schlauchleitungen besteht beispielsweise

  • nach Unfällen,
  • nach einer Veränderung des Ortes der Aufstellung,
  • nach längeren Zeiträumen der Nichtbenutzung,
  • nach starken Beanspruchungen wie z. B. Kollisionen, Naturereignissen, Überhitzungen, erhöhten Druckstößen und
  • aufgrund äußerer Einflüsse wie Schwingung, Feuchtigkeit, Verschmutzung durch Öl oder UV-Strahlung.

„Trocken- und Hitzephasen mit starker Sonneneinwirkung und andererseits Starkregen oder Überflutungen, wie wir sie heute erleben müssen, drängen alle Anwender zu besonderer Vorsicht und sind Grund genug, die regulären Prüffristen zu verkürzen“, rät Hartmut Schmitz, Vorsitzender der VTH-Fachgruppe „Schlauch- und Armaturentechnik” (SAT).

Links:

www.sichere-schlauchleitung.de

Vorgaben für den sicheren Betrieb von Hydraulik-Schlauchleitungen enthält die DGUV-Regel 113-020 (ehemals BGR 237). Bild: PEFC Deutschland

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