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Betriebspausen zur Anlagensanierung nutzen

von am 19. Mai, 2021

Seit Mai vergangenen Jahres gilt die EU-Verordnung 2018/1480, die unter anderem für das Biozid Methylisothiazolinon (MIT) einen Grenzwert von maximal 15 ppm im Endprodukt festlegt. Bei Überschreitung ist das Produkt mit dem Gefahrenhinweis H317 „Kann allergische Hautreaktionen verursachen.“ zu kennzeichnen. Das Problem dabei: Bisher wurden Produktionsanlagen oftmals durch den Einsatz von Bioziden desinfiziert. Dadurch steigt in der Folge der Biozidgehalt im Endprodukt. Kommt eine erforderliche Topfkonservierung zum Schutz der Fertigerzeugnisse wie Farben und Lacken in Behältern vor mikrobieller Schädigung hinzu, wird der Grenzwert im Produkt schnell überschritten. Deshalb suchen viele Unternehmen nach Alternativen.

Na, neugierig geworden? Hierbei handelt es sich um einen Beitrag aus einer Printausgabe der B&I Industrie-Zeitung.

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Den oben genannten Artikel finden Sie dort auf Seite 15.

Links:

https://vink-chemicals.com/

Der Vorher-nachher-Vergleich zeigt die Wirkung der Vinkocide-Systemreiniger: Die Verunreinigungen durch Biofilme und Mikroorganismen wurden entfernt. Bild: Vink Chemicals

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