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Das kann teuer werden

von am 9. Oktober, 2020

Econ Solutions bietet jetzt ein gesetzeskonformes Messkonzept – wichtig, wenn Strom an Dritte weiter geleitet wird.

Ab 1. Januar müssen privilegierte Unternehmen, die auf ihrem Betriebsgelände Strom an Dritte weiterleiten, ein geeignetes, zeitsynchrones und von einem Wirtschaftsprüfer testiertes Messkonzept vorweisen.

Mit der neuen Energiemanagement-Software econ4 von Econ Solutions können Unternehmen dieser verschärften Nachweispflicht gesetzeskonform und kostensparend nachkommen. Das Messkonzept ist laut Anbieter von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC testiert.

Die Lösung besteht aus MID-konformen Energiezählern, die durch einen Datenlogger im 1-Minuten-Raster ausgelesen und mit Zeitsynchronisierung an einen Server übertragen werden.

Die erfassten Zählerstände werden als 15-Minuten-Lastgänge an die Energiemanagement-Software Econ4 zur Weiterverarbeitung und Speicherung übertragen. Dort wird die Drittmengenabgrenzung in einem eigenen Standardberichtsformat visualisiert.

Links:

www.econ-solutions.de

Betroffen von der neuen Regelung sind Unternehmen, die die reduzierte EEG-Umlage oder sonstige Strompreisprivilegierungen nutzen und zu den energieintensiven Unternehmen zählen oder eine erneuerbare Eigenerzeugungsanlage betreiben, beispielsweise ein Blockheizkraftwerk oder eine Photovoltaik-Anlage. Dies können Industrie- und Handelsunternehmen sein, aber auch Krankenhäuser und Klinikbetreiber. Bild: Econ Solutions

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