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Die energetische Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz

von am 2. Dezember, 2020

Neue Richtlinie GEFMA-124-5 für optimiertes Energiemanagement von Lüftungs- und Klimaanlagen

Seit Anfang des Monats gilt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG, das EnEV, EEWärmeG und EnEG ersetzt. Mit dem neuen Gesetz werden europäische Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert.

Das Gebäudeenergiegesetz stellt neue Anforderungen an die Durchführung von energetischen Inspektionen. „Mit der überarbeiteten GEFMA-Richtlinie 124-5 bekommen vor allem Anlagenbetreiber sowie Auftraggeber konkrete Empfehlungen in die Hand, um anhand der aktualisierten Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes die Umsetzung der energetischen Inspektion besser planen, ausschreiben und abwickeln zu können.“, so Dipl.-Ing. (BA) Dan Hildebrandt, Leiter der GEFMA-Projektgruppe.

In der Richtlinie GEFMA 124-5 werden Empfehlungen zur Umsetzung der energetischen Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mehr als 12 kW nach Anforderungen des GEG gemacht. Die Grundlagen basieren auf Erfahrungen bei der Ausschreibung und Durchführung der Inspektionsleistung nach der Forderung des bisherigen § 12 EnEV.

Beteiligte Betreiber (Auftraggeber) und Inspektoren (Auftragnehmer) haben diese Richtlinie gemeinsam erarbeitet. Anhand von Praxis-Beispielen wird beschrieben, wie die Leistungen der energetischen Inspektion auf das gesetzlich geforderte Maß abgestimmt werden können und welche Leistungen einen Mehrwert mit zusätzlicher Aussagekraft darstellen.

Links:

www.gefma.de

Die Richtlinie GEFMA 124-5 kann ab sofort über den Online-Shop von Gefma zum Preis von 44,- Euro erworben werden. Für Mitglieder ist die Richtlinie kostenlos und als Download verfügbar. Bild: Erich Westendarp auf Pixabay

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