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Energieaudit vs. Energiemanagementsystem

von am 13. Januar, 2020

Nach vier Jahren stehen Unternehmen erneut vor dieser Entscheidung

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Den oben genannten Artikel finden Sie dort auf Seite 26.

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www.energie-admin.ag

Unternehmen sollten ihre Energieversorgungsstruktur sehr genau auf ihre Energierecht-Compliance prüfen lassen und anschließend zwischen Kosten und Nutzen eines Audit oder EnMS abwägen. Wurde ein Wiederholungsaudit bis zum 31.12.2019 verpasst, sollten Betroffene zügig reagieren: „So schnell wie möglich nachholen, um ein Bußgeld zu vermeiden“, rät Sebastian Igel, Vorstand der Energie-Admin AG. Idealerweise erstellt man sich einen individuellen Energierechtsfristenkalender, um wichtige Fristen nicht zu versäumen. Bild: Free-Photos auf Pixabay

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