Erste Hilfe im Betrieb clever organisieren

Im betrieblichen Umfeld sind Ersthelfende bei Notfällen die ersten Ansprechpartner. Sie müssen in der Lage sein, Verletzungen zu behandeln, Verbände anzulegen und Herzdruckmassagen durchzuführen.
Nach der DGUV müssen Unternehmen sicherstellen, dass immer ausreichend Ersthelfende vor Ort sind. Dies kann je nach Branche bis zu zehn Prozent der aktuellen Belegschaft umfassen. Mit der zunehmenden Mobilität und Flexibilität am Arbeitsplatz wird es jedoch schwieriger, diese Quote konstant zu halten.
„Eine Möglichkeit ist, die Ersthelfenden aus den Arbeitsbereichen zu rekrutieren, die während der Geschäftszeiten ständig besetzt und nicht örtlich flexibel sind“, rät Dr. Isabella Marx, Leiterin des DGUV-Fachbereichs Erste Hilfe. Mitarbeitende am Empfang, in der Kantine oder im IT-Support können hierbei eine wichtige Rolle spielen.
Zusätzlich können Unternehmen, die sich an einem Standort oder in einem Gebäude befinden, gegenseitige Unterstützung bei der Sicherstellung der Ersten Hilfe bieten. „Gewerbeparks oder Einkaufszentren können diesen Vorteil in Absprache mit benachbarten Unternehmen nutzen. Das sollte allerdings schriftlich festgehalten werden“, so Marx.
Dabei ist es wichtig, dass Ersthelfende sinnvoll über das gesamte Gelände verteilt sind, um im Ernstfall schnell vor Ort sein zu können. Im Zweifelsfall sollten Unternehmen und Einrichtungen mehr Personen in Erster Hilfe ausbilden, als die Quote verlangt.
Neben der Anzahl der Ersthelfenden muss auch die Alarmierungskette im Notfall geregelt und funktionsfähig sein. Die Gefährdungsbeurteilung sollte daher nicht nur die erforderliche Anzahl der Ersthelfenden festlegen, sondern auch den Ablauf der Hilfeleistung. Dies umfasst das Alarmieren der Ersthelfenden, das Weiterleiten von Informationen über den Unfall und gegebenenfalls das Absetzen des Notrufs.
Weitere Tipps zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb sind in der Fachbereich Aktuell „Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten“ zu finden.
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