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Förderung kommunaler Beleuchtungssanierung

von am 11. Januar, 2019

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt die kommunale Beleuchtungssanierung im Innen- und Außenbereich mit bis zu 30 Prozent der Investitionssumme.

Die Anträge müssen zwischen dem 01.01. und 31.03.2019 bzw. zwischen dem 01.07. und 30.09.2019 beim Projektträger Jülich (PTJ) eingehen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Erforderlich sind beispielsweise Berechnungsunterlagen, die belegen, dass die Sanierungslösung die Förderkriterien bei Energieeffizienz und CO2-Einsparungen erfüllt.

Klingt kompliziert, geht aber ganz einfach, denn Trilux unterstützt beispielsweise Kommunen und Planer während des gesamten Sanierungsprojekts – von der Bestandsaufnahme über die Begleitung der Antragsstellung beim PTJ bis hin zur Umsetzung. Beispiele zeigen, dass es sich lohnt.

Links:

www.trilux.com/BMU

www.trilux.com/fileadmin/Downloads/Brochures/Service/BMUB/19_13_Bildung_BMU_100dpi.pdf

Detaillierte Informationen, wichtige Schritte und interessante Neuerungen hat das Unternehmen in einer neuen Broschüre zur BMU-Förderung 2019-2022 zusammengestellt. Die Broschüre liegt steht zum Download bereit. Bild: Trilux[/colored_box

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