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Im Einklang mit der Norm

von am 28. Februar, 2017

DIN EN 131-1/2: Günzburger Steigtechnik klärt über alle relevanten Normenänderungen auf 

Ab dem 1. November diesen Jahres dürfen Hersteller Leitern nur noch nach der überarbeiteten, neuen Leiter-Norm DIN EN 131-1 ausliefern. Wichtigste Änderung: Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern müssen dann eine größere Standbreite aufweisen, beispielsweise durch Quertraversen oder eine konische Bauweise.

Betroffen sind auch aufgesetzte Schiebeteile von dreiteiligen Mehrzweckleitern. Sind die Schiebeteile länger als drei Meter, dürfen sie gemäß der neuen DIN EN 131-1 nur von der Leiter trennbar sein, wenn sie die neuen Anforderungen der größeren Standbreite für Anlegeleitern erfüllen.

Eine weitere Neuerung für 2017 ist die DIN EN 131-2 mit unterschiedlichen Prüfgrundlagen für Leitern für den gewerblichen und den nicht-gewerblichen Gebrauch. Die Günzburger Steigtechnik hat bereits mit den neuen Prüfungen begonnen und zeigt auch in ihren Seminaren auf, was künftig in Abhängigkeit von der jeweiligen Leiterklasse aufgrund neuer Normprüfungen durch den Hersteller zu beachten ist.

Auch für Laufstege, Rampen, Treppen, Treppenleitern, Geländer und Steigleitern an maschinellen Anlagen ergeben sich 2017 Normenänderungen, da die neue DIN EN ISO 14122 schärfere Sicherheitsbestimmungen für ortsfeste Zugänge an maschinellen Anlagen fordert.

Tipp: In einer eigenen Rubrik informiert die Günzburger Steigtechnik online aktuell über jüngste Änderungen.

Links:

www.steigtechnik.de

Ferdinand Munk, Geschäftsführer der Günzburger Steigtechnik, erklärt: „Wir arbeiten als Hersteller aktiv in den unterschiedlichen Normengremien mit und diesen Informationsvorsprung geben wir gerne an den Handel und die Anwender weiter.“ Bild: Günzburger Steigtechnik

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