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Alles Wissenswerte rund um Atemschutz und Co.

von am 21. September, 2018

Wird unzureichende beziehungsweise unpassende PSA eingesetzt, oder falsch angewendet, kann dies bis hin zu lebensbedrohlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Um dieses Risiko zu minimieren müssen Arbeitgeber, auch laut Betriebssicherheitsverordnung, eine befähigte Person, z.B. im Atemschutz, bestellen. Diese prüft den ordnungsgemäßen Zustand und korrekten Einsatz der Persönlichen Schutzausrüstung.   

Sicherheitsexperten von Ekastu Safety geben ihr Wissen in speziell ausgearbeiteten Lehrgängen weiter und bilden zur befähigten Person im Atemschutz aus.

Der Lehrgang besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil erhalten die Teilnehmer eine Einführung in das Themengebiet des Atemschutzes: Wie ist der generelle Aufbau und die Wirkungsweise von Atemschutzgeräten? Welche rechtlichen Grundlagen, sowie Vorschriften und Regeln, gibt es? Auch der Umgang mit Atemschutzgeräten wird erläutert. Die Schulungsdauer des ersten Teils beträgt ca. 6 Stunden.

Der zweite, darauf aufbauende, Teil geht tiefer in die Materie. Teilnehmer erhalten in ca. 4 Stunden, Informationen über Gefährdungsbeurteilungen, Schadstoffe, die Auswahl und Bewertung von Atemschutzgeräten, deren Pflege und Wartung sowie zu Unterweisungen im Arbeitsschutz. Des Weiteren erhalten sie eine praktische Unterweisung in der Gerätewartung.

Nach erfolgreichem Abschluss beider Einheiten, erhalten Teilnehmer ein Zertifikat, das sie als befähigte Person im Atemschutz bescheinigt.

Links:

www.ekastu.de

Die Lehrgänge sind vom VDSI geprüft und mit 3 VDSI Punkten ausgezeichnet. Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

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