Arbeitsplatzsysteme für Inklusion und Effizienz

Oftmals hoch qualifiziert, motiviert – und trotzdem arbeitslos. Für behinderte Menschen ist das häufig die Realität. Dabei bedeutet ein Handicap nicht automatisch eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Vielmehr stellen konventionelle Arbeitsplätze eine Barriere dar, die es im Sinne der Inklusion zu beseitigen gilt.
Generell haben Unternehmen in Deutschland die Pflicht, ab einer Unternehmensgröße von 20 Arbeitsplätzen schwerbehinderte Menschen einzustellen. Wer dem nicht nachkommt, muss für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe entrichten.
Anstatt in neue Mitarbeiter zu investieren, nehmen viele Unternehmen aber lieber die Ausgleichsabgabe in Kauf. Dabei profitieren sie durchaus von der Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze: So können etwa öffentliche Aufträge besser akquiriert werden.
Außerdem lassen sich mit modernen und flexiblen Systemen die Arbeitsumgebungen behindertengerecht gestalten, sodass der Mitarbeiter genau die Unterstützung erhält, die er bei seiner Tätigkeit benötigt. Defizite in der Motorik oder Beweglichkeit lassen sich so unkompliziert ausgleichen.
In diesem Zusammenhang spielt auch der Begriff der „Barrierefreiheit“ eine Rolle. Ein Arbeitsplatz für Beschäftigte mit Behinderung ist dann barrierefrei, wenn Folgendes erfüllt ist: Bauliche Anlagen, Transport- und Arbeitsmittel, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische, visuelle und taktile Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sind ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar.
Um das zu erreichen, gibt es beispielsweise moderne und modulare Arbeitsplatzsysteme, die im Gegensatz zu konventionellen Werkbänken eine ergonomische und barrierefreie Gestaltung von Arbeitsumgebungen ermöglichen.
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