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Berufskleidung: Kaufen oder leasen?

von am 7. Juni, 2018

Dr. Andreas Marek, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Textil Service e.V., erklärt im Interview, worauf es ankommt

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Den oben genannten Artikel finden Sie dort auf Seite 36.

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www.wirtex.de

Dr. Andreas Marek, Geschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Textil Service e.V., betont: „Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, für eine sichere Ausstattung Sorge zu tragen. Beim Kauf schafft das Unternehmen die Kleidung einmal an. Die Pflege der Kleidung kann dann entweder dem Mitarbeiter selbst übertragen werden oder sie wird über eine externe Wäscherei geregelt. Wichtig dabei: In beiden Fällen ist der Arbeitgeber verantwortlich, dass die Schutzeigenschaften der Kleidung erhalten bleiben. Bild: Wirtschaftsverband Textil Service

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