Anzeige

Kommunikationssysteme in Aufzügen nachrüsten

von am 22. Januar, 2020

Ab 1. Januar 2021 muss in allen Aufzügen ein Notrufsystem oder ein sogenanntes Zwei-Wege-Kommunikationssystem vorhanden sein. TÜV Süd weist darauf hin, dass sich Betreiber rechtzeitig um die Nachrüstung von Bestandsanlagen kümmern sollten.

Viele ältere Anlagen verfügen nur über einen Alarmknopf, der in der Regel ein Notsignal in unmittelbarer Nähe des Aufzugs auslöst. Bis Ende 2020 müssen aber alle Anlagen mit einem Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein.

Ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem stellt sicher, dass in einem Aufzug eingeschlossene Personen direkt Kontakt mit einem Notdienst aufnehmen können.

„Die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind eindeutig“, betont Dieter Roas, Leiter Fördertechnik der TÜV Süd Industrie Service GmbH, und ergänzt: „Wenn bei der vorgeschriebenen jährlichen Prüfung kein geeignetes Kommunikationssystem vorhanden ist, muss dies beanstandet werden.“

Die zuständige Behörde ist zudem ermächtigt, ein Bußgeld zu verhängen, wenn der Betreiber der Anlage bzw. der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sein sollte.

Links:

www.vdtuev.de/anlagensicherheits-report

Obwohl die gesetzlichen Vorgaben und die Frist seit über vier Jahren bekannt sind, wurde bisher erst ein geringer Teil der Bestandsanlagen nachgerüstet. Bild: TÜV Süd

Artikel per E-Mail versenden