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Neuer Schnelltest für Pandemie-Atemschutz

von am 26. März, 2020

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und die Dekra Testing and Certification GmbH haben einen Schnelltest entwickelt, mit dem sich überprüfen lässt, ob auch Atemschutzmasken, die derzeit vielerorts im Eilverfahren hergestellt werden und auf ihre Zulassung warten, für die Dauer der akuten Gesundheitsbedrohung zum Schutz der Menschen im Gesundheitswesen eingesetzt werden können.

Atemschutzmasken gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Sie unterliegen damit strengen Qualitäts- und Leistungsanforderungen und müssen für den Europäischen Markt von unabhängigen Stellen geprüft und zertifiziert werden. Nur dann darf der Hersteller sie mit dem CE-Kennzeichen versehen und in Europa vertreiben.

Für die Dauer der derzeitigen Sars-CoV-2-Pandemie hat die Europäische Kommission am 13. März 2020 aber den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, zur Versorgung der medizinischen Fachkräfte auch Atemschutzmasken ohne CE-Kennzeichnung einzukaufen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Atemschutzmasken ein angemessenes Gesundheits- und Sicherheitsniveau gewährleisten. Das von IFA und DEKRA entwickelte Prüfverfahren soll diesen Nachweis schnell möglich machen.

Links:

www.zls-muenchen.de/aktuell/index.htm

IFA und Dekra bieten die Prüfung ab sofort an. Andere Prüfstellen können sich bei Interesse an die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) wenden. Bild: FunkyFocus auf Pixabay

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