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Piepenbrock unterstützt geringfügig Beschäftigte freiwillig

von am 15. April, 2020

Hunderttausende Unternehmen haben Kurzarbeit angemeldet. Geringfügig Beschäftigte gehen in diesen Fällen allerdings leer aus, denn sie erhalten kein Kurzarbeitergeld. „Diese Regelung kann so nicht bestehen bleiben“, betont Arnulf Piepenbrock, geschäftsführender Gesellschafter des gleichnamigen Gebäudedienstleisters. Er fordert die Politik auf, unverzüglich nachzubessern. Und er geht mit gutem Beispiel voran: Für den März hat er seinen betroffenen Mitarbeitern eine freiwillige Sonderzahlung geleistet.

Piepenbrock ist in der aktuellen Situation gezwungen, Kurzarbeit an den Stellen einzusetzen, wo Dienstleistungen bei Kunden nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeführt werden können. Von dieser Maßnahme sind auch viele tausend Minijobber betroffen, die das Unternehmen beschäftigt.

Während aber sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, gibt es diesen für knapp acht Millionen geringfügig Beschäftigte in Deutschland nicht. Das ist ungerecht, insbesondere, da nahezu fünf Millionen Minijobber – von der Reinigungskraft, über den Kellner bis hin zur Küchenhilfe – ausschließlich Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung erhielten.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Minijobber während der Kurzarbeit mit leeren Taschen dastehen. Deshalb helfen wir den betroffenen Mitarbeitern mit einer Sonderzahlung“, stellt Arnulf Piepenbrock klar und ergänzt: „Für geringfügig Beschäftige ist der Lohn besonders wichtig und häufig unverzichtbar. Fehlt dieses Geld, fehlt auch ein wichtiger Teil der Lebensgrundlage.“

Konkret bedeutet dies: Piepenbrock zahlte den von Kurzarbeit betroffenen Minijobbern im Unternehmen für den Monat März freiwillig eine Sonderzahlung in Höhe von 60 Prozent des entfallenen Lohns aus.

„Hier ist die Politik in der Pflicht, eine faire Regelung zum Wohle der Minijobber zu finden“, macht der Unternehmer deutlich. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass für diese Beschäftigungsform von Seiten des Unternehmens ja auch Sozialabgaben gezahlt würden, sei es nicht nachvollziehbar, warum die Minijobber jetzt kein Kurzarbeitergeld erhalten.

Links:

www.piepenbrock.de

Kurzarbeit ist eine sinnvolle Lösung, um wirtschaftlichen Krisensituationen zu begegnen, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. Das Instrument müsse jedoch kurzfristig angepasst werden: „Ich fordere die Politik auf: Beenden Sie die Zwei-Klassen-Gesellschaft beim Kurzarbeitergeld. Sorgen Sie dafür, dass auch geringfügig Beschäftigte davon profitieren“, betont Arnulf Piepenbrock. Bild: Piepenbrock

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