Über die Organisation von Gefahrguttransporten

Tagtäglich befördern zahlreiche Fahrzeuge unterschiedliche Waren von A nach B – darunter auch sogenanntes Gefahrgut. Ganz grundsätzlich gilt hier: Sicherheit geht vor.
Was gilt überhaupt als Gefahrgut? Eine Auflistung steht im „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“, kurz ADR. Mit acht spezifischen Klassen und einer für Sonderfälle existieren insgesamt neun Kategorien: explosive Stoffe (1), Gase und gasförmige Stoffe (2), entzündbare flüssige Stoffe (3), entzündbare feste Stoffe (4), entzündend wirkende Stoffe (5), giftige Stoffe (6), radioaktive Stoffe (7), ätzende Stoffe (8) und verschiedene gefährliche Stoffe (9).
Innerhalb der Klassen erfolgt dann eine Kennzeichnung der einzelnen Stoffe mit vierstelligen sogenannten UN-Nummern. Das ADR enthält zudem alle für den Transport notwendigen Richtlinien und Vorschriften. In Deutschland gilt vorrangig die Gefahrgutverordnung, die sich an den europäischen Richtlinien orientiert.
Sie ist nach Transportwegen in Straße, Schiene, Binnengewässer, Luft und See unterteilt und schreibt unter anderem die sichtbare Kennzeichnung von Gefahrgut vor, die an allen Seiten des Lkw angebracht werden muss. Diese Warntafeln, auch Gefahrgutzeichen, -kleber oder -zettel genannt, übermitteln beispielsweise wichtige Informationen zu Rettungsmaßnahmen. So können Feuerwehrleute und Polizisten schnell erkennen, ob giftige Gase austreten, und dementsprechend handeln.
„Als gefährliche Stoffe gelten Güter, die sowohl das Leben als auch die Gesundheit von Menschen und Tieren als auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können“, verdeutlicht Alexander Heine, Geschäftsführer der CM Logistik Gruppe. „Deren Transport erfordert einen reibungslosen Ablauf der gesamten Kette sowie das exakte Ineinandergreifen der Prozesse unter Beachtung entsprechender Vorschriften, um den entstandenen Mehraufwand logistisch zu handhaben.“
Allgemein gilt: „Zur Vorbereitung auf einen Gefahrguttransport, hilft eine Liste über die entsprechenden Stoffe, die verfrachtet werden sollen – inklusive der Menge sowie der dazugehörigen UN-Nummern“, erklärt der Geschäftsführer der CM Logistik Gruppe. Zudem brauchen die Transportfahrzeuge Genehmigungen nach ADR-Richtlinien. Das betrifft beispielsweise Vorschriften zum Bau oder allgemeine Regeln zur Zulassung.
Ebenso gilt es besondere Rahmenbedingungen in Bezug auf das Beladen und Sichern der Ladung zu beachten. Dabei gibt es rein technisch betrachtet keinen Unterschied zwischen Gefahrgut und regulärer Fracht. Allerdings muss das Beladen von Containern mit gefährlichen Stoffen unter Aufsicht stattfinden. Wie für den Transport an sich sind dafür wiederum entsprechende Qualifikationen aller Beteiligten nötig.
„Bevor Lkw-Fahrer gefährliche Güter transportieren dürfen, brauchen sie einen sogenannten Gefahrgutschein“, erläutert Heine. „Diesen erlangen sie durch das Absolvieren der ADR-Gefahrgut-Schulung. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten die Fahrer dann die Erlaubnis, Gefahrgut zu befördern – allerdings ist diese zunächst auf fünf Jahre befristet.“ Danach muss das Seminar erneut besucht werden. So stellen Transportunternehmen sicher, dass neueste Entwicklungen und Veränderungen stetig weitergegeben und vermittelt werden, was gerade in Bezug auf Gefahrgut von großer Bedeutung ist.
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