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„Vorbeugender Brandschutz darf keine Kostenfrage sein…“

von am 23. Januar, 2018

Experte der Niederberger Gruppe verweist darauf, dass eine regelmäßige und fristgerechte Wartung auch im Eigeninteresse ist. 

Feuer gehört zu den größten Gefahren in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeeinrichtungen. Etwa 34 Prozent aller Schäden werden durch Brände verursacht. Ihre Auslöser reichen von elektrischen Defekten über Brandstiftung bis hin zu nicht fachgerecht durchgeführten Heißarbeiten.

„Leider gibt es keine einheitlichen bundesweiten Regelungen für den Brandschutz in Krankenhäusern. Brandschutz ist Sache der Bundesländer – und die legen nur Mindestanforderungen fest. Aus Kostengründen gehen viele Brandschutzkonzepte aber nicht über die Erfüllung dieser Mindeststandards hinaus“, so Peter Hollmann, Betriebsleiter der Niederberger Strausberg GmbH & Co.KG.

Dabei fallen, so der Spezialist, risikooptimierte Brandschutzlösungen nach heutigem Stand der Technik insbesondere bei Neubauten nur mit geringen Mehrkosten für die Installation von automatischem Brandschutz ins Gewicht und können meist mit den Ersparnissen durch den Einbau automatischer Brandschutztechnik gegengerechnet werden.

„Unsere Techniker und Ingenieure erleben bei verschiedenen technischen Prüfungen von Brandschutzanlagen jedoch viel zu häufig, dass die Einhaltung des baulichen Brandschutzes nicht ausreichend Schutz bietet. Denn was nützt es, wenn zwar feuerbeständige Brandabschnitte existieren, sich dort aber leicht entflammbare Holzkonstruktionen oder Isolierungen befinden“, kritisiert Hollmann.

Gerade vermeintlicher Wasserschaden ist immer wieder ein Argument vieler Einrichtungen gegen Sprinkleranlagen. Dabei verteilt sich der feine Wasserfilm der Anlagen nur über den Brandherd. Die Wassermenge ist dabei deutlich geringer als die, die bei Löscharbeiten der Feuerwehr entsteht.

Links:

www.niederberger-gruppe.de

„Vorbeugender Brandschutz darf nicht als Kostenfaktor angesehen werden, den es zu reduzieren gilt. Er ist nun einmal gesetzlich vorgeschrieben und muss in regelmäßigen Abständen auch auf seine technische Funktionsfähigkeit überprüft werden. Die regelmäßige und fristgerechte Wartung von Brandmeldern, Feuerlöscher und Brandschutztüren sollte deshalb immer auch im eigenen Interesse sein“ so Peter Hollmann, Betriebsleiter der Niederberger Strausberg GmbH & Co.KG. Bild: Niederberger

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