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Windenergie: Neuer Branchenstandard für Rückbau

von am 20. Juli, 2020

Für den Rückbau und das Recycling von Windenergieanlagen gibt es erstmals einheitliche Standards: Am 17. Juli 2020 veröffentlicht das Deutsche Institut für Normung e. V. die DIN SPEC 4866, die künftig als Branchenstandard gelten soll. Auf Initiative der Industrievereinigung RDRWind e. V. hat ein Konsortium aus 25 Unternehmen ein Jahr lang dieses Dokument erarbeitet.

Etwa 30.000 Windenergieanlagen drehen sich derzeit auf Wiesen und Feldern in ganz Deutschland. Jede zweite wird in den kommenden zehn Jahren das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, weil sie entweder am Ende ihrer Lebenslaufzeit angekommen sind oder sich der Weiterbetrieb wirtschaftlich nicht mehr lohnt.

Einen Standard oder eine Norm für die Demontage und das Recycling von Windenergieanlagen gibt es aktuell weder in Deutschland noch in Europa. Das ändert sich am 17. Juli 2020, wenn das Deutsche Institut für Normung (DIN) e. V. die DIN SPEC 4866 veröffentlicht.

„Nachhaltiger Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Windenergieanlagen“ lautet der Titel des 26-seitigen Dokuments. Es legt Rahmenbedingungen für den gesamten Rückbau-Prozess fest – von der Planung über die Durchführung bis zur Dokumentation – und bietet unter anderem den Betreibern eine erste Hilfestellung an.

So gibt die DIN SPEC 4866 beispielsweise Empfehlungen, wie die Baustelle gesichert werden muss und welche Qualifikationen die Arbeiter benötigen, die den Rückbau durchführen.

Sie beschreibt, wie Rotorblätter, Turm und Gondel zerlegt werden sollten und welche Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind, damit keine schädlichen Stoffe in die Umwelt gelangen. Sie erläutert, welche Bestandteile der Windenergieanlage sich auf welche Weise verwerten lassen, wie der Rückbau dokumentiert werden muss und welche behördlichen

Der neue Branchenstandard ist in deutscher und englischer Sprache kostenfrei über den Beuth Verlag verfügbar und steht damit auch der europäischen Windindustrie sowie den Behörden als eine Vorlage für eigene Aktivitäten zur Verfügung.

Links:

www.rdrwind.de

https://www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-4866/326469199

Bereits zum Jahreswechsel 2020/2021 endet für etwa 5.200 Windenergieanlagen die 20-jährige Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), weitere 8.000 Windenergieanlagen folgen bis Ende 2025. Ein Teil dieser Windenergieanlagen wird bereits vorzeitig im Rahmen eines Repowering ersetzt, andere werden über die Förderperiode hinaus weiterbetrieben. Bild: Hagedorn Abbruchservice GmbH

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