Jede vierte Brandschutzanlage hat wesentliche Mängel

Laut den Ergebnissen des aktuellen „TÜV Baurechtsreports“ ist im Jahr 2023 gut jede vierte Brandschutzanlage (27,1 Prozent) im laufenden Betrieb von den TÜV-Sachverständigen mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet worden – ein Plus von 0,6 Punkten im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2018 lag die Mängelquote noch bei 21,1 Prozent.
„Der technische Brandschutz in öffentlichen Gebäuden, Beherbergungsstätten und Hochhäusern ist nach wie vor unzureichend und wird seit einigen Jahren beanstandet“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des TÜV Baurechtsreports 2024. „Eigentümer und Verwalter sind gefordert, die Funktionsfähigkeit der Brandschutzanlagen vollständig zu gewährleisten.“
Im TÜV-Baurechtsreport sind die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von sicherheitsrelevanten Anlagen in sogenannten Sonderbauten erfasst. Dazu gehören unter anderem Hochhäuser ab 22 Metern Höhe, Beherbergungsstätten, Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten, Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie große Verkaufsstätten ab 2000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche.
Die von den Sachverständigen geprüften Brandschutzsysteme umfassen neun Anlagentypen, bei sechs Anlagentypen ist die Mängelquote gestiegen. So hatte fast jede dritte Feuerlöschanlage im Betrieb (31 Prozent) wesentliche Mängel, 27,6 Prozent der Rauchabzugsanlagen und 21,3 Prozent der Brandmeldeanlagen. Auch 35,4 Prozent der Lüftungsanlagen und 25,1 Prozent der Notstromaggregate (Sicherheitsstromversorgung) wurden mit erheblichen Mängeln beanstandet.
Die Anlagen erhalten in dem Fall keine Prüfbescheinigung. Die Mängel müssen je nach Gefährdung unverzüglich oder innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.
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Hier gibt es den vollständigen Report.
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