Krause bietet jetzt auch PSAgA an
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes in Berufen und Tätigkeiten, bei denen Absturzgefahr besteht. Sie umfasst verschiedene Arten von Ausrüstungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, das Risiko eines Absturzes zu minimieren und die Folgen eines Absturzes abzumildern. Krause hat nun sein Sortiment, das neben Steigtechnik auch solche zur Höhensicherung umfasst, um die PSAgA erweitert.
PSAgA dient dem Schutz von Arbeitnehmern vor Absturzgefahren. Dazu gehören Auffanggurte, die im Falle eines Sturzes die Aufprallkräfte gleichmäßig auf den Körper verteilen und so schwere Verletzungen verhindern. Verbindungsmittel wie Seile, Bänder oder Karabinerhaken verbinden den Auffanggurt mit einem festen Verankerungspunkt. Anschlageinrichtungen dienen als permanente oder temporäre Anschlagpunkte für die Verbindungsmittel. Höhensicherungsgeräte kombinieren einen Auffanggurt mit einer automatischen Aufrolleinrichtung, die bei einem Absturz sofort blockiert und den Fall stoppt.
PSAgA darf nur von Personen benutzt werden, die eine entsprechende Unterweisung erhalten haben. Diese Schulung umfasst die korrekte Verwendung der Ausrüstung, das Erkennen und Beurteilen von Gefahren sowie Rettungsmaßnahmen im Falle eines Absturzes.
PSAgA an Steigleitern mit Steigschutzschiene
Eine Steigschutzschiene ist eine entlang der Steigleiter verlaufende feste Einrichtung, in die ein mitlaufendes Auffanggerät integriert ist. Der Benutzer verbindet sich mittels Karabinerhaken und Auffanggurt mit dem Auffanggerät, das entlang der Schiene frei beweglich ist. Im Falle eines Sturzes blockiert das Auffanggerät sofort und verhindert den Absturz des Nutzers.
Eine ortsfeste Steigleiter mit Steigschutzschiene darf nur in Verbindung mit dem für die Steigschutzschiene zugelassenen Steigschutzläufer und einer PSAgA bestiegen werden. Die fest montierte Steigschutzschiene und der Steigschutzläufer (Auffanggerät) gehören wie der Auffanggurt zur persönlichen Schutzausrüstung und werden von Krause als komplettes, aufeinander abgestimmtes System betrachtet. Dieses komplette Schutzsystem unterliegt der jährlichen Prüfung.
Sicherheitsbestimmungen und Regelungen
Der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und Normen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu treffen. Hinzu kommen die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV), die spezielle Regeln der Berufsgenossenschaften enthalten, wie z. B. die DGUV Regel 112-198 – Benutzung von PSAgA.
Darüber hinaus gibt es europäische Normen, wie z.B. EN 363 – Persönliche Absturzschutzsysteme und EN 361 – Auffanggurte, die ebenfalls relevante Anforderungen festlegen.
Neben der Steigschutzschiene bietet Krause ein umfangreiches Sortiment an Systemkomponenten wie Ausstiegshilfen, Ruhepodeste, Verbindungselemente oder Attikaübergänge mit Bogenschiene und Durchgangssperre. Alle Komponenten sowie die PSAgA, bestehend aus Gurten, Verbindungselementen, Karabinern und Helmen, wurden in den neuen Katalog „Steigleitern und Absturzsicherung 10.0“ aufgenommen.
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