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Mit mobilen Robotern gegen Viren

von am 25. August, 2020

TÜV Süd klärt über Desinfektionsroboter und die gesetzlichen und sicherheitstechnischen Aspekte bei deren Einsatz auf.

Anstelle von Menschen übernehmen insbesondere bei großen Flächen immer öfters mobile Roboter die professionelle Desinfektion. Die voll automatisierte Reinigungskraft besteht im Wesentlichen aus einer mobilen Plattform, welche in der Umgebung, in der sie sich autonom bewegt, ein Desinfektionsmittel versprüht oder diese mit kurzwelliger und energiereicher UV-C-Strahlung bestrahlt.

Beide Methoden haben sich im medizinischen Alltag bewährt und kommen mittlerweile auch in gewerblich, öffentlich oder privat genutzten Räumen zum Einsatz. Mit durchschnittlich 5 km/h sorgen Desinfektionsroboter z. B. in Fabrikhallen, Büroräumen, Hotels, Pflege- und Krankenhausstationen für keimfreie Sicherheit.

Der Gesetzgeber hat die Schutzziele und die Verantwortung der unterschiedlichen Beteiligten im Produktsicherheitsgesetz und Betriebssicherheitsgesetz sowie ergänzenden Vorschriften und technischen Regeln für derartige Geräte festgelegt. Um diese Anforderungen zu erfüllen, sind detaillierte Kenntnisse des Robotersystems und eine Beurteilung der Risiken notwendig, die in den unterschiedlichsten Betriebsarten und Umgebungsbedingungen im gesamten Produktlebenszyklus vorkommen können.

So muss der Reinigungsroboter Hindernisse rechtzeitig erkennen und wissen, wann das Versprühen des Desinfektionsmittels beziehungsweise das Bestrahlen einzustellen ist. Auch bei der Raumerfassung und Bahnplanung muss clever vorgegangen werden, damit die unermüdlichen Arbeitskräfte an Treppen oder Kanten nicht versehentlich abstürzen.

Der Reinigungsroboter sollte auch nur in einer Umgebung betrieben werden, für die er konzipiert wurde und die dafür geeignet ist, so müssen z.B. Umgebungstemperatur und Feuchtigkeit stimmen. Verwendete Batterien oder Ladegeräte sollen richtig eingesetzt, betrieben und gewartet werden und es muss ausgeschlossen sein, dass falsche Substanzen oder Konzentrationen eingesetzt werden, die bedenkliche chemische Reaktionen bis hin zu Verpuffungen auslösen könnten.

Nicht zuletzt muss das Abrufen oder Übertragen von sensiblen Daten – z.B. Betriebsdaten, personenbezogene Daten über Funkschnittstellen – ausgeschlossen werden können und auch ergonomische Grundsätze sollten betrachtet werden, damit es z.B. nicht zu einer Fehlbedienung wegen schlechter Lesbarkeit und Bedienbarkeit kommt.

Die Anforderungen an die automatisierten Desinfektionsprofis sind also komplex. Damit sie sicher und zuverlässig arbeiten, kommen zuerst die Profis von TÜV Süd zum Einsatz, denn nur Roboter, die ihren Job zuverlässig erfüllen und dabei keinerlei Gefahr für andere darstellen, bekommen das TÜV Süd-Prüfzeichen.

Links:

https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/produzierende-industrie/robotik/roboter-und-robotersteuerungen

Für eine erfolgreiche Zertifizierung hat es sich für TÜV SÜD bewährt, die Risikobeurteilung, wie sie z.B. von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nach ISO 12100 gefordert wird, zu erweitern. Eine sinnvolle Risikobeurteilung sollte die grundlegenden Gefährdungen umfassen sowie auch weitere Bereiche wie Datensicherheit, Kommunikations- und Interoperabilitätsfähigkeit und deren gegenseitige Beeinflussung berücksichtigen und beinhalten. Bild: TÜV Süd

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