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Neue Regelungen für Trinkwasserkontakt-Materialien

von am 16. März, 2021

Neue Bewertungsgrundlage ab 21.03.2021 verbindlich

Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Ergänzend wird ab dem 21.03.2021 die „Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser“ (KTW-BWGL) verbindlich, die zur Instandhaltung oder Neuerrichtung von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser eingesetzt werden.

Die bislang relevanten Empfehlungen wie die KTW-Leitlinie, die Beschichtungs- und die Schmierstoff-Leitlinie haben dann nach einer zweijährigen Übergangsfrist endgültig keine Gültigkeit mehr. Dies gilt auch für die Prüfzeugnisse, die auf der Grundlage dieser Leitlinien erstellt wurden.

Unternehmer und Inhaber von Trinkwasserinstallationen oder Wasserversorgungsanlagen, die beispielsweise Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, müssen selbstverantwortlich sicherstellen, dass in Trinkwasseranlagen nur noch solche Materialien ein- bzw. verbaut werden, die den Anforderungen der neuen Bewertungsgrundlage entsprechen.

Links:

www.vth-verband.de

„Ab dem 21. März 2021 sollten für die entsprechenden Produkte im Kontakt mit Trinkwasser gültige Konformitätsnachweise einer externen Zertifizierungsstelle vorliegen, die die Übereinstimmung mit den nun geltenden Anforderungen der Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (UBA) bestätigen“, erinnert Nadine Lorenz, Geschäftsführerin beim VTH Verband Technischer Handel. Sie ergänzt: „Nur so kann zweifelsfrei und nachvollziehbar die trinkwasserhygienische Eignung bestätigt und der ausführende Installationsbetrieb seiner Verantwortung gerecht werden, eine einwandfreie Trinkwasserqualität durch Verwendung konformer Produkte zu gewährleisten.“ Bild: VTH

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