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Novellierte F-Gase-Verordnung

von am 14. Mai, 2024

F-Gase kommen als fluorierte Kältemittel in den allermeisten Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen zum Einsatz. Aufgrund ihrer Treibhauswirksamkeit wird ihre Verwendung durch die europäische F-Gase-Verordnung kontrolliert und reguliert. Die seit 2015 gültige Verordnung wurde jetzt novelliert und gilt seit dem 11.03.2024. Hierdurch ändern sich viele Vorgaben für Planer, Anlagenbauer und Betreiber der Anlagen – sowohl in Bezug auf Wartung und Service im Bestand als auch hinsichtlich der Konzeption von Neuanlagen.

Na, neugierig geworden? Hierbei handelt es sich um einen Beitrag aus einer Printausgabe der B&I Industrie-Zeitung.

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Diesen Artikel finden Sie auf Seite 25.

Links:

www.vdkf.de

Die überarbeitete F-Gase-Verordnung gilt seit dem 11.03.2024 –mit weitreichenden Auswirkungen für Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen. Bild: Stadnik auf Pixabay

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