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Offshore: Kein wiederkehrender Neuanstrich nötig

von am 3. September, 2018

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat mitgeteilt, dass zukünftig auf die regelmäßige Erneuerung des vollflächigen gelben Farbanstrichs an den Substrukturen der Offshore-Windenergieanlagen verzichtet werden kann.

Grundsätzlich unterlagen bislang laut den Rahmenvorgaben der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) alle Offshore-Anlagen einer Inspektion auf Beschädigung des Farbanstriches bzw. der Einhaltung der farbmetrischen Anforderungen. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen wären jeweils Neuanstriche der betroffenen Substrukturen erforderlich gewesen.

Die Kennzeichnungen sollen zur Erhöhung der Schiffssicherheit beitragen. Die Vorgaben zum Erstanstrich seien aber ausreichend, um die internationalen Empfehlungen und Normen umzusetzen, betont die Behörde nun.

Die Stiftung Offshore-Windenergie hat gemeinsam mit Industriepartnern im vom BMWi geförderten Projekt „Umsetzungsinitiative von Kostensenkungspotenzialen in der Offshore-Windenergie (UKOW)“ die dadurch zu erwartenden Zusatzkosten untersucht, Risikoanalysen erstellt und international vergleichende Untersuchungen vorgenommen.

Die zu erwartenden Kosten für die erforderlichen Neuanstriche der bislang installierten Offshore-Windenergieanlagen in Deutschland wurden mit bis zu 400 Millionen Euro kalkuliert.

Links:

www.offshore-stiftung.de

Andreas Wagner, Geschäftsführer der Stiftung Offshore-Windenergie, sagte: „Wir freuen uns, dass die zuständigen Behörden unseren Erkenntnissen und Empfehlungen gefolgt sind. Die praxisbezogene Neuregelung trägt auch zu weiteren Kostensenkungen im Bereich der Offshore-Windenergie bei.“ Bild: Stiftung Offshore-Windenergie

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