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Prüfungsmanagement mit externem Partner

von am 12. April, 2022

Klar ist: Anlagen in Unternehmen mit einem explosionsgefährdeten Teil sind überwachungspflichtig. Das betrifft in der Praxis die Betriebe, in denen explosionsgefährdete Materialien verarbeitet werden. Das sind zum Beispiel auch Großbäckereien, Sägewerke, Betriebe in der Holzverarbeitung oder natürlich auch die Industrie. Überall dort, wo zum Beispiel Mehl, Zucker, Staub oder Sägespäne entstehen oder verarbeitet werden, gibt es entsprechende explosionsgefährdete Bereiche. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt hier Prüfungen für Geräte, Komponenten und deren Dokumentation im Dreijahresturnus vor. Bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation dieser Prüfungen kommt externen Dienstleister eine wichtige Rolle zu, denn vielfach fehlt in den Firmen das eigene Personal, um diese Prüfungen korrekt durchzuführen.

Na, neugierig geworden? Hierbei handelt es sich um einen Beitrag aus einer Printausgabe der B&I Industrie-Zeitung.

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Den oben genannten Artikel finden Sie dort auf Seite 4.

Links:

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Die Prüfvorschriften für den explosiven Bereich sind mit Geräte-, Ordnungs- und Schutzmaßnahmenprüfung, die laut Betriebsschutzverordnung alle drei Jahre turnusgemäß stattfinden müssen, umfassend und für Unternehmen nicht immer leicht zu stemmen. Gerade die notwendige Dokumentation ist nicht ohne Weiteres zu leisten. Unternehmen können diese Aufgabe an einen Partner outsourcen und sich ihrem Kerngeschäft zuwenden. Bild: Gerd Altmann auf Pixabay

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