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Stufen statt Sprossen

von am 8. Februar, 2019

Neue Stufenleitern der Günzburger Steigtechnik bieten ein Plus an Arbeitssicherheit

Die zweiteilige Stufen-Anlegeleiter R13 und die Stufen-Glasreinigerleiter R13 wurden beide in Zusammenarbeit mit der BG Bau in Anlehnung an die Neufassung der TRBS 2121 Teil 2 entwickelt. Beide entsprechen damit bereits den verschärften Anforderungen der Technischen Regeln für die Betriebssicherheit, die Anfang 2019 in Kraft getreten sind.

Die verschärfte TRBS 2121 Teil 2 fordert explizit Stufen als Ersatz für Sprossen, wenn Leitern nicht nur zum Aufstieg, sondern auch als Arbeitsplatz genutzt werden.

Unabhängig davon werden in der Neufassung außerdem die Zugangshöhe über Leitern sowie die Höhe des Standplatzes für Arbeiten auf Leitern auf maximal fünf Meter beschränkt.

Ausnahmen sind nur bei sehr seltenem Zugang oder bei Arbeiten in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel in engen Schächten. „Damit sind die verschärften Regeln für alle Branchen und beruflichen Einsatzbereiche relevant“, betont Ferdinand Munk, Geschäftsführer der Günzburger Steigtechnik GmbH.

Links:                          

www.steigtechnik.de

Werden Leitern als Arbeitsplatz verwendet, dürfen neben den Standplattformen nur noch Stufen anstatt Sprossen als Standflächen genutzt werden. Bild: Günzburger Steigtechnik

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