Verbot für Leuchtstofflampen zwingt zum Handeln
Seit Februar 2023 gilt in der EU ein Verbot für die Inverkehrbringung von kompakten Leuchtstofflampen und Ringleuchten und ab August 2023 dann auch für bestimmte Leuchtstoffröhren. Die rechtzeitige Vorbereitung und Umrüstung macht für Unternehmen schon jetzt Sinn, um nicht in einen Lieferengpass zu laufen.
Denn es gibt durchaus einiges zu bedenken: So lässt sich die Lichtausbeute herkömmlicher Röhren nicht 1:1 auf die der LED-Variante übertragen, da ihr Abstrahlwinkel nicht identisch ist.
Das Conrad Team empfiehlt deshalb eine anwendungsspezifische Lichtplanung, um nach dem Tausch der Röhren über das gleiche Beleuchtungsniveau zu verfügen.
Unterstützt wird es hier nicht nur vom Hersteller Ledvance, der ein breites Sortiment an LED-Leuchten und die passende Technik für smartes Lichtmanagement bietet, sondern über die Conrad Sourcing Platform außerdem eine Infobroschüre zur Umrüstung von Leuchtstoffröhren auf LED-Röhren zum kostenfreien Download zur Verfügung stellt.
Dort finden sich ausführliche Informationen zu alternativen Beleuchtungslösungen für den industriellen Kontext, für Großraumbüros, Parkhäuser sowie für Schulen und Übungsräume.
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