Vertragssicherheit im Facility Management
Ausschreibungen im Facility Management (FM) und die daraus resultierenden Verträge sind komplexe Dokumente. Orientierung beim Erstellen und Umsetzen dieser rechtsverbindlichen Vereinbarungen bieten das seit 2005 etablierte Standardleistungsverzeichnis und der Mustervertrag Facility Services. Jetzt haben die beiden deutschen Facility-Management-Verbände Gefma und RealFM die vierte Auflage dieser Arbeitsinstrumente fertiggestellt.
Sowohl das Standardleistungsverzeichnis wie auch der Mustervertrag sorgen auch in ihrer vierten Auflage dafür, dass die Vertragsparteien im FM ein übereinstimmendes Verständnis von Service, Qualität und Wirtschaftlichkeit haben. Das schafft Rechtssicherheit und ermöglicht die Entwicklung zu einer möglichst langfristigen und für beide Seiten gewinnbringenden Leistungsbeziehung.
Das Standardleistungsverzeichnis für Facility Services enthält wesentliche Neuerungen, die mit dem synchronisierten Mustervertrag korrespondieren. Dazu gehören die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten auf Basis der Gefam-Richtline 160 „Nachhaltigkeit im FM“ sowie die Definition einmaliger Leistungen bei der Erstinbetriebnahme eines Neubaus und dem Dienstleisterwechsel in einem Bestandsgebäude.
Mit dem neuen Standardleistungsverzeichnis wurde auch der Mustervertrag 4.0 weiterentwickelt. Wesentliche Neuerungen hierbei sind die Regelung, die den Auftragnehmer auch gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen verpflichtet und die Implementierung von Regelungen zur nachhaltigen Immobilienbewirtschaftung.
Dazu gehört beispielsweise eine vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, nach Feststellung des Status quo ein Energiekonzept mit konkreten Optimierungsvorschlägen zu erarbeiten.
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