Vibrationsexpositionen im Griff behalten

Gabelstapler, Winkelschleifer, Schlagschrauber – im Arbeitsleben erfordern viele Tätigkeiten den direkten Kontakt zu schwingenden oder vibrierenden Arbeitsgeräten. Dabei werden die Schwingungen auf unterschiedliche Weise auf den menschlichen Körper übertragen.
„Eine akute Gefahr durch gelegentliche, kurzzeitige Vibrationen liegt in der Regel nicht vor – und gerade dadurch wird ihre Gefährdung im Alltag oft unterschätzt. Denn wenn Vibrationen regelmäßig über längere Zeit auf den menschlichen Körper einwirken, steigt das Risiko für berufsbedingte Erkrankungen“, erklärt Andreas Behr, Fachreferent auf dem Gebiet der Muskel-Skelett-Belastungen bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). „Eine Gefährdungsbeurteilung und bei entsprechendem Risiko die geeigneten Präventionsmaßnahmen wirken dem entgegen.“
Häufig bleibt zudem unerkannt, dass sich Vibrationseinwirkungen auf den Menschen mit der Zeit nachteilig verändern können, etwa durch Verschleiß mechanischer Bauteile. Abhilfe schafft hier ein umfassendes Instandhaltungsmanagement.
Um Gefährdungen zu erkennen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und dabei die Vibrationsexpositionen am Arbeitsplatz fachkundig zu ermitteln und zu bewerten. Die auftretenden Expositionen werden dazu nach einem definierten Rechenverfahren zu einem Tagesexpositionswert A(8) zusammengefasst, der auf acht Stunden normiert ist. Die Bewertung der Gefährdung erfolgt durch Vergleich des A(8)-Wertes mit den in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festgelegten Auslöse- und Expositionsgrenzwerten.
Je nach Höhe und Dauer der Vibrationsbelastung sind verschiedene Präventions- und Minderungsmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip durchzuführen: Eine Substitution der Gefährdung und technische Maßnahmen haben dabei Vorrang vor organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise Unterweisung und, je nach Gefährdung, eine arbeitsmedizinische Angebots- oder Pflichtvorsorge. Auch der Einsatz vibrationsgedämpfter Handgriffe oder Fahrersitze kann angezeigt sein.
Behr weist zudem darauf hin, dass die im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen ermittelten Expositionen immer eine Momentaufnahme darstellen. „Ändern sich Tätigkeiten oder Arbeitsmittel, muss die Beurteilung aktualisiert werden“, erklärt der Experte.
In diesem Zusammenhang müsse ein besonderes Augenmerk auf die mögliche Erhöhung von Vibrationsexpositionen gelegt werden, die sich durch Verschleiß und Alterungseffekte von Arbeitsmitteln ergeben können, so Behr. Diese Änderungen vollziehen sich in der Regel schleichend und werden von den Beschäftigten daher oft nicht wahrgenommen. „Der Einsatz stumpfer Werkzeuge bei Bohrern führt zu längeren Bearbeitungszeiten und höherem Kraftaufwand“, nennt Behr ein Beispiel. „Dadurch können sich sowohl die Expositionszeiten als auch die Vibrationskennwerte erhöhen.“
Auch der Verschleiß von Lagern bei rotierenden elektrischen oder pneumatischen Handwerkzeugen und bei Flurförderzeugen führt in der Regel zu einer höheren Vibrationsexposition. Bei Portal- oder Brückenkranen kann sich beispielsweise durch äußere Umstände der Vibrationseintrag über das Rad-Schiene-System vergrößern. Die Schienenoberfläche kann durch Einwirkung von Feuchtigkeit korrodieren oder es gibt grobe Verunreinigungen auf der Lauffläche. Vibrationsdämpfende Systeme und Elemente in Maschinenkomponenten und Anlagen können ebenfalls Alterungsvorgängen unterliegen. Ein vibrationsgedämpfter Sitz, der aufgrund von Alterung seiner Dämpfungselemente mit der Zeit seine Funktionalität einbüßt, ist dafür ein gutes Beispiel.
„Ein funktionierendes Instandhaltungsmanagement hilft, solche Entwicklungen zu vermeiden“, sagt Behr. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung nennt als Beispiele für Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen insbesondere Wartungsprogramme für Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Anlagen sowie Fahrbahnen. Ein umfassender Ansatz bei regelmäßigen Wartungen, der Aspekte des Gesundheitsschutzes mitberücksichtigt, schafft so die Grundlage dafür, dass Gefährdungen nicht unkontrolliert zunehmen und Beschäftigte sicher und gesund arbeiten können.
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