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Warum die Einweisung zwingend notwendig ist

von am 25. März, 2021

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt in Paragraph 12 vor, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen haben. Für die Bedienung von Maschinen bedeutet das, dass Mitarbeiter über die Handhabung und spezielle Risiken informiert sein müssen.

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Den oben genannten Artikel finden Sie dort auf Seite 23.

Links:

www.nuernberger.de/maschinenbruchversicherung

Was Arbeitgeber bei der technischen Einweisung ihrer Mitarbeiter beachten sollten und welche Versicherung bei Bedienungsfehlern und unsachgemäßer Handhabung zahlt, zeigt die Expertin Christina Müller von der Nürnberger Versicherung auf. Bild: Michal Jarmoluk auf Pixabay

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