Anzeige

Instandhaltungskosten frühzeitig mitdenken

von am 18. Oktober, 2022

Im Zuge der Beschaffung eines Investitionsgutes entstehen einmalig Anschaffungs- und Installationskosten und im weiteren Verlauf Folgekosten während der Nutzungsdauer. Diese Folgekosten werden in erheblichem Maße durch Instandhaltungsaufwand verursacht. Deshalb ist es erforderlich, bereits in der Planungsphase sich Klarheit über die Folgekosten der Instandhaltung zu verschaffen und die relevanten Kriterien in die Beschaffungsvorgänge schriftlich aufzunehmen bzw. sie zum Bestandteil des Lastenhefts zu machen.

Die VDI 2891 E „Instandhaltungskriterien bei der Beschaffung von Investitionsgütern“ gilt für alle Bereiche, in denen Produktionsmittel geplant, hergestellt, gekauft, betrieben und instandgehalten werden.

Es werden die allgemeinen Kriterien zur Investitionsgüterbeschaffung dargestellt und ein Überblick als konzentrierte Zusammenfassung der kostentreibenden Instandhaltungskriterien für den Beschaffenden bzw. Betreiber und den Lieferanten geliefert.

Die Richtlinie soll den Hersteller und den Betreiber eines Produktionsmittels bereits in der Planungsphase in die Lage versetzen, die instandhaltungsrelevanten Ereignisse transparent zu machen und gegebenenfalls vertraglich zu formulieren.

So stellt die Richtlinie in umfangreichen Tabellen die Kriterien und Argumente für die lebenszyklusorientierte Betrachtung zur Verfügung und gibt Hinweise auf die kostentreibenden investitionsabhängigen Kriterien der Instandhaltung; weiterhin wird die Zuständigkeit (ob Lieferant oder Kunde) in den Tabellen vermerkt und weitergehende Quellen in technischen Regelwerken benannt.

Links:

www.vdi.de

Die Richtlinie VDI 2891 E „Instandhaltungskriterien bei der Beschaffung von Investitionsgütern“ ist im September 2022 als Entwurf erschienen. Sie kann für 59,10 EUR beim Beuth Verlag bestellt werden. Bild: VDI

Artikel per E-Mail versenden