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Herausforderungen durch die neue Maschinenverordnung

von am 6. Juli, 2023

Am 29.06. wurde die „Maschinenverordnung (EU) 2023/1230“ (im Folgenden: Maschinenverordnung) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Maschinenhersteller und -betreiber haben nun 42 Monate Zeit, die neuen Anforderungen an Maschinen und Anlagen zu erfüllen. Die Verordnung gibt konkretere Vorgaben, wie mit wesentlichen Änderungen an einer Maschine sowie prüfpflichtigen Maschinen umzugehen ist.

Die neue Verordnung erfasst weiterhin Maschinen sowie zugehörige Produkte, erweitert die Sicherheitsbauteile jedoch um das Thema Software. Sie schafft mehr Klarheit, wann eine wesentliche Änderung an bestehenden Maschinen und Anlagen vorliegt und somit eine neue CE-Konformitätsbewertung durchgeführt werden muss.

Dabei gilt, dass Anwender als Folge einer wesentlichen Veränderung zum Hersteller werden – mit allen Pflichten. So listet die neue Maschinenverordnung sechs Maschinenkategorien unter „potentially high risk machinery“ – u.a. im Bezug zur künstlichen Intelligenz –, für die Maschinenhersteller nicht mehr wie bisher eine Konformität in Verbindung mit einer harmonisierten Norm selbst erklären können. In Zukunft muss dafür eine benannte Stelle hinzugezogen werden.

Neu: Im Unterschied zur Maschinenrichtlinie nimmt die Maschinenverordnung neben der reinen Betrachtung der Safety das Schutzziel Cybersecurity in die „essential health and safety requirements (EHSR)“ mit auf als „protection against corruption“. Bedrohungen der Cybersecurity dürfen die Sicherheitsfunktionen der Maschine nicht beeinträchtigen. Das zieht für einige Hersteller eine Überarbeitung ihrer bisherigen Sicherheitskonzepte für Safety und Security nach sich.

Auf aktuellem Stand

Es gibt auch Vereinfachungen: Digitale Betriebsanleitungen sowie digitale EU-Konformitätserklärungen sind unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich. Die Papierform muss nur noch auf Verlangen des Kunden mitgeliefert werden.

„Zusammenfassend betrachtet trägt die neue Verordnung den technologischen Veränderungen der letzten Jahre Rechnung“, erklärt Klaus Dürr, Vice President Standards Group bei Pilz. „Mit der festgelegten Übergangszeit von 42 Monaten, haben die Normengremien jetzt viel Arbeit vor sich. Spannend bleibt also, ob bis zur verpflichtenden Anwendung der Maschinenverordnung die relevanten Normen als harmonisierte Normen zur Verfügung stehen.“

Maschinenhersteller sowie -betreiber sind nicht allein

Pilz unterstützt seit Jahren Hersteller von Maschinen mit einem umfassenden Dienstleistungsangebot für Maschinensicherheit von der Sicherheitsanalyse über Validierung bis zur CE-Kennzeichnung. Die Experten beraten Kunden bei einer wesentlichen Veränderung an Maschinen und Anlagen nach den Anforderungen der Maschinenverordnung.

Auch die neuen normativen Anforderungen an die Security hat Pilz im Blick – denn Industrial Security stellt an der Maschine die Integrität der Safety sicher: dafür hat das Unternehmen sein Dienstleistungsangebot um entsprechende Schulungen im Bereich Industrial Security erweitert.

Links:

Mehr Informationen zur neuen Maschinenverordnung gibt es hier.

Im Rahmen der funktionalen Sicherheit von Maschinen kommt der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG seit jeher eine besondere Bedeutung zu. Denn sie beschäftigt sich mit der Standardisierung grundlegender und verpflichtender europäischer Sicherheitsanforderungen an Maschinen. Jetzt neu als Maschinenverordnung veröffentlicht, wurden die Vorgaben auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Bild: iStock.com/nd3000, Pilz

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