Nicht nur Beschaffer, sondern Servicepartner
Die kontinuierliche Instandhaltung und regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln ist für jeden Arbeitgeber gesetzliche Pflicht. Die technischen und rechtlichen Anforderungen dafür können Betriebe teilweise überfordern. Einen Ausweg aus diesem Dilemma weist der Technische Handel mit einer planmäßigen Servicepartnerschaft.
Unternehmen sind grundsätzlich zur Instandhaltung und Prüfung ihrer Arbeitsmittel verpflichtet. Denn nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3) und der Betriebssicherheitsverordnung (§ 10) muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass alle Arbeitsmittel jederzeit sicher zu verwenden sind.
Aber eine korrekte und umfassende Wartung ist kompliziert, komplex und aufwendig. Unternehmen sollten daher externe Experten für die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln hinzuziehen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, Betriebsausfälle zu minimieren und sich selbst zu entlasten.
Mehrwert Branchenexpertise
Als primäre Ansprechpartner bieten sich hierzu die Technischen Händler an, von denen die Betriebe auch den Großteil ihrer Arbeitsmittel beziehen. Technische Händler sind Experten für Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen, weil sie herstellerübergreifende Produkt- und Materialkompetenz besitzen, über Praxiswissen auf Augenhöhe verfügen und ein schnelles und passgenaues Ersatzteilmanagement anbieten.
Carsten Uri vom VTH Verband Technischer Handel erklärt: „Als Bindeglied zwischen Herstellern und Anwendern sowie als integrierter Servicepartner der Industrie liefern die Technischen Händler nicht nur Ersatzteile, sondern analysieren auch die Ursachen des Ausfalls von Maschinen, Anlagen und anderen Arbeitsmitteln.“
Der spezielle Mehrwert der Beratung durch einen Technischen Händler entstehe, so Uri, wenn sich der Betrieb darauf verlassen kann, dass sich ein Lieferant in seinem Maschinen- und Anlagenpark sowie in den Prozessen auskennt. Er hilft, Fehlerquellen zu erkennen und abzustellen, und zwar so effektiv, dass die Produktion schnell wieder aufgenommen werden kann.
Mehr als das reine Produkt
Das Spektrum der Prüf- und Wartungsaufgaben, die der qualifizierte Fachhändler übernehmen kann, umfasst nahezu alle Arbeitsmittel und Geräte – es reicht von der Prüfung von Erste-Hilfe-Koffern bis hin zur Wartung ganzer Anlagen, z. B.
- Prüfung von Anschlagmitteln
- Prüfung von Leitern, Tritten und Podesten
- Prüfung von Sicherheits- und Umweltschränken
- Prüfung von absaugbaren Arbeitsplätzen
- Arbeitsschutzprüfungen und Schulungen von Atemschutzmasken (z. B. Dichtsitzprüfung) bis PSA gegen Absturz
- Prüfung von Schlauchleitungen
- Prüfung von ortsfesten elektrischen Maschinen und Anlagen
Beispiel: Digitale Wartung von Schlauchleitungen
Wie sieht eine Servicepartnerschaft denn nun konkret aus? Am Beispiel eines europäischen Marktführers in der Fruchtverarbeitung wird dies deutlich: Der Technische Händler konfektioniert, kennzeichnet, liefert und montiert die Schlauchleitungen für das Unternehmen. Für die wiederkehrenden Prüfungen nutzt der Händler sein eigenes digitales Wartungstool.
Damit lassen sich Schlauchleitungen dank eines QR- oder Bar-Codes identifizieren, sodass sie in einer Datenbank den Maschinen und Anlagen direkt zugeordnet werden können. Prüfprotokolle und Zeugnisse sind bei einem Audit sofort verfügbar.
Hunderttausende SAT-Prüfplaketten im Einsatz
Darüber hinaus nutzt der Händler die Prüfplaketten der VTH-Fachgruppe „Schlauch-, Armaturen- und Fluidtechnik“ (SAT). Sie sind seit 2009 im Designregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen und dienen als farblich codiertes Kontrollinstrument.
Sie zeigen auf einen Blick, wann eine Schlauchleitung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erneut geprüft werden muss – vergleichbar mit der HU-Plakette am Auto. Nur „Zertifizierte Fachbetriebe für Schlauch- und Armaturentechnik“, also Mitgliedsfirmen der Fachgruppe, die ihre Prüfbescheinigungen und Abnahmeprüfzeugnisse beim VTH registriert haben und die aufgestellten Qualitätskriterien erfüllen, dürfen die SAT-Prüfplakette vergeben – seit Einführung nahezu 1,1 Millionen Stück.
Rechtssichere Beratung
Die Technischen Händler kennen die neuesten Regelungen für die Wartung aller Arbeitsmittel in der Industrie. Im Falle der oben erwähnten Schlauchleitungen sind das unter anderem die spezifischen Produkt- und Anwendungsnormen wie die DIN 20066 für Hydraulik oder die DIN EN 12115 für Chemieschläuche.
Bei der wiederkehrenden Prüfung werden neben einer Sichtprüfung der Schlauchdecke, der Armaturen, Einbindungen und Dichtungen auch die elektrische Leitfähigkeit überprüft, eine Festigkeitsprüfung durchgeführt sowie die Kennzeichnung (Band 2) an der Schlauchleitung erneuert.
In besonders sensiblen Einsatzbereichen, wie beispielsweise in der Lebensmittelindustrie, wird die Schlauchleitung zusätzlich endoskopiert, um Verunreinigungen oder Beschädigungen der Innenschicht (Schlauchseele) zuverlässig zu erkennen bzw. ausschließen zu können. Die Beurteilung, ob die Schlauchleitung bis zum nächsten Prüftermin sicher verwendet werden kann, ist in ihrer Gesamtheit eine Wissenschaft für sich.
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