Kühlmittel-Analysen verhindern Komplikationen
In der Welt der Kühlmittel gibt es immer wieder neue Formulierungen und Additivkonzepte. Einige davon sind Folge der Gesetzgebung zur Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsgefährdung. Im Dezember 2023 trat eine neue Verordnung in Kraft, die einen großen Einfluss auf die bestehenden Kühlmittel hat.
Nach der Klassifizierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) muss nun jedes Produkt, welches ≥ 3000 ppm der weit verbreiteten Additive, auf Basis der 2- Ethylhexansäure („2-EHS“) sowie deren Salze enthält, als gesundheitsgefährdend eingestuft und deklariert werden (Rep. 1B & H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen).
Da diese neue Einstufung die Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Kühlmitteln deutlich verschärfen wird, haben sich viele Kühlmittelhersteller für eine Änderung der Rezeptur entschieden.
Die Lösungen sind jedoch vielfältig. So kann es vorkommen, dass zwei Kühlmittel, welche formal dieselbe Spezifikation erfüllen, in Zukunft völlig unterschiedlich aufgebaut sind. Diese Tatsache ist insbesondere für Fragen der Verträglichkeit und Langlebigkeit der Kühlmittel relevant.
Um die Verträglichkeit und Langlebigkeit der Kühlmittel abzusichern, empfehlen die Experten aus dem Oelcheck-Labor im oberbayerischen Brannenburg:
- eine Überarbeitung der Einkaufsspezifikationen sowie
- Wareneingangskontrollen mit dem Oelcheck all-inclusive Analysenset Premium für wässrige Kühlmittel.
Das all-inclusive Analysenset Premium weist u.a. die unterschiedlichen OAT-Additive (Organic Acid Technology) wie die 2-Ethylhexansäure 2-EHS nach. Außerdem ist es im Hinblick auf die aktuelle Situation das geeignete Mittel für die Routineüberwachung der Kühlmittel.
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