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Neuen Mustervertrag für FM

von am 8. Mai, 2023

Ausschreibungen für Facility Services und die korrespondierende Vertragsgestaltung sind komplexe Prozesse. Orientierung beim Erstellen und Umsetzen rechtsverbindlicher Vereinbarungen bieten der von Gefma seit 2003 etablierte „Mustervertrag Facility Services“ und die „Leistungsbeschreibung Facility Services“ (Gefma 510 und Gefma 520). Jetzt hat der Deutsche Verband für Facility Management diese neu aufgelegt.

„Mit dem Mustervertrag Facility Services hat Gefma eine auch in juristischen Fachkreisen etablierte Vorlage und wertvolle Arbeitshilfe für die Gestaltung von FM-Verträgen entwickelt“, ist Klaus Forster, gemeinsam mit Wolfgang Inderwies Leiter des für die Publikation verantwortlichen Arbeitskreises „Ausschreibung und Vergabe“, überzeugt. Dieser hat für die jetzt erschienene Neuauflage nicht nur die bestehenden Inhalte aktualisiert, sondern sie auch um wichtige Schwerpunkte erweitert.

Erstmals enthält der Mustervertrag (Gefma 510) rechtliche Regelungen zur Qualitätssicherung für das Verhältnis zwischen Auftraggebern und FM-Dienstleistern. Auch wenn entsprechende Vereinbarungen wie Service-Level-Agreements oder Bonus-Malus-Regelungen sehr individuell sind, liefert der Mustervertrag praxisnahe Beispiele, die sich mit juristischer Expertise gut an die individuellen Bedürfnisse anpassen lassen.

Auch die Leistungsbeschreibung Facility Services (Gefma 520) wurde vom Gefma-Arbeitskreis „Ausschreibung und Vergabe“ grundlegend überarbeitet und neu aufgelegt. Sie bietet zusammen mit dem Mustervertrag eine Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen rund um die Immobilienbewirtschaftung.

Links:

www.gefma.de/shop

Gefma 520 (Leistungsbeschreibung Facility Services) und Gefma 510 (Mustervertrag Facility Services) sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Deshalb empfehlen die Experten des Arbeitskreises, beide Dokumente einzusetzen, um eine gesicherte Grundlage für die Vergabe von FM-Services zu haben. Bild: Gerd Altmann auf Pixabay

 

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