Regalprüfung ist Pflicht
Regalanlagen müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden. Grundlage sind unter anderem die DIN EN 15635 und DGUV 208-61. Unternehmen sind verpflichtet, sowohl regelmäßige Sichtkontrollen als auch eine Experteninspektion durchführen zu lassen. Verstöße können Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In gewerblich genutzten Lagern sind Regale regelmäßig zu prüfen. Grundlage bildet die DIN EN 15635 in Verbindung mit DGUV 208-61. Betroffen sind unter anderem Lagerregale, Verkaufsregale sowie Regalsysteme in Handwerk und Landwirtschaft. „So stellt eine Regalprüfung nach den geltenden Vorschriften der DIN EN 15635 und DGUV 208-61 sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Landes erfüllt werden“, informiert Jürgen Effner, Geschäftsführer der Topregal GmbH.
Mindestens einmal pro Jahr ist eine Prüfung durch eine qualifizierte Person vorgeschrieben. „Wer die Zertifizierung von Sicherheit bei seinen Regalsystemen nicht mindestens einmal pro Jahr durch einen dafür qualifizierten Regalprüfer einholt, riskiert hohe Bußgelder und setzt die Gesundheit seiner Mitarbeiter aufs Spiel.“
Zwei Prüfarten vorgeschrieben
Die Regalprüfung besteht aus einer wöchentlichen Sichtkontrolle und einer jährlichen Experteninspektion. Die Sichtkontrolle wird von einer innerbetrieblich qualifizierten Person durchgeführt und dokumentiert unter anderem Zustand, Sicherungen und Feldauslastung.
Die jährliche Inspektion erfolgt durch einen befähigten Regalprüfer. „Diese ist ausschließlich von einem professionellen Regalprüfer vorzunehmen, der einen Befähigungsnachweis vorweisen muss“, erklärt Effner. Geprüft werden unter anderem Montagezustand, Beladung, Kennzeichnungen sowie Schäden wie Verformungen oder Risse.
Ein Verzicht auf die Expertenprüfung kann als Verstoß gegen Arbeitsschutzvorgaben gewertet werden und im Schadensfall rechtliche Folgen haben.
Bewertung nach Gefahrenstufen
Festgestellte Mängel werden in drei Gefahrenstufen eingeteilt:
- Grün: keine sicherheitsrelevanten Mängel
- Orange: Mängel mit Beobachtungs- oder Handlungsbedarf
- Rot: akute Gefahr – sofortige Entlastung erforderlich
Bei bestandener Prüfung erhält das Regal eine Prüfplakette und einen dokumentierten Bericht. „Bei uns erhalten Unternehmen die gesamte Regalinspektion samt Prüfplakette sowie einem ausführlich dokumentierten Bericht“, betont Effner.
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