Anzeige

42. BImSchV in Kraft getreten

von am 8. September, 2017

Vor Kurzem ist die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung in Kraft getreten. Sie regelt die bessere Kontrolle von Kühltürmen, Verdunstungsanlagen sowie Nassabscheidern. 

Mit der Verordnung macht der Gesetzgeber Vorgaben für einen hygienisch einwandfreien Betrieb. Dabei soll durch strengere Betreiberpflichten das Risiko einer Verkeimung in Kühltürmen minimiert werden.

„Unter anderem wurde eine Meldepflicht für Verdunstungskühlanlagen eingeführt“, erklärt Sebastian Briel, Geschäftsfeldmanager der Wisag Gebäude- und Industrieservice in Langenfeld. Er betont: „Zusätzlich müssen die Anlagen regelmäßig alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden.“

Eine Überschreitung des zulässigen Höchstwerts an Legionellen von 10.000 KBE pro 100 ml muss künftig der zuständigen Landesbehörde gemeldet werden.

Links:

www.wisag.de

„Wir unterstützen unsere Kunden bei der Anpassung ihres Betriebs auf die neue Verordnung und der Erfüllung aller Anforderungen für einen hygienesicheren Betrieb mit sinnvoller Instandhaltungsstrategie“, so Sebastian Briel, Geschäftsfeldmanager der Wisag Gebäude- und Industrieservice in Langenfeld. Bild: Wisag

Artikel per E-Mail versenden