Personen schützen, Bahnbetrieb sichern
Die Sicherheit von Personen, eine hohe Verfügbarkeit der Systeme und somit die Sicherung eines zuverlässigen Bahnbetriebes sind nur mit einem durchgängigen Erdungskonzept bei der Bahn möglich. Die Bahnerdung umfasst dabei das gesamte Erdungssystem für alle baulichen Komponenten der Bahninfrastruktur.
In Deutschland ist die DIN EN 50122-1 eine der wesentlichen Normen, in der die Bahnerdung geregelt ist. Vorgaben daraus sind auch im Regelwerk „Bahn-Richtlinie RIL 997, Untergruppe 02“ mit dem Titel „Rückstromführung, Bahnerdung und Potentialausgleich“ zu finden.
Die Bahnerdung ist die stromfeste Verbindung zwischen allen leitfähigen Komponenten, der Rückleitung sowie der gesamten Erdung am Unterwerk. Wichtig ist, dass eine solche Verbindung kurzschlussstromfest ist, da neben den Betriebsstromanteilen im Fehlerfall dann auch Kurzschlussströme beherrscht werden.
Die Bahnerdung ist grundsätzlich bei Gleisanlagen im Oberleitungs- und Stromabnehmerbereich (Rissbereich) notwendig. Primär müssen beispielsweise Oberleitungsmasten, Gleise, Stahl- und Stahlbetonbrücken über Gleisen, Tunnelanlagen, leitfähige Komponenten auf und über Bahnsteigen, aber auch Schallschutzwände, leitfähige Zäune sowie Erdungsanlagen für die Energietechnik, LST- und Telekommunikationsanlagen geerdet werden.
Entsprechend der Richtlinie RIL 997.0205A01 „Elektrotechnische Anforderungen und Prüfbedingungen von Verbindungen“ müssen Bahnerdungskomponenten den Nachweis der Kurzschlussfestigkeit erbringen, bevor sie die Freigabe der DB AG erlangen. Dehn bietet für die innere, nicht sichtbare Verbindung Erdungsbrücken und für die äußere, sichtbare Verbindung Erdungsverbinder, die dieser Richtlinie voll entsprechen.
Auch für die Großrohrerdung stehen entsprechende Bauteile zur Verfügung, die ebenfalls die technische Freigabe durch die DB Netz AG haben.
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